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Luzerner Regierung will bei Kirchenwahlrechten weiter mitreden

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Luzerner Regierung will bei Kirchenwahlrechten weiter mitreden

18. März 2025, 00:01 Uhr
Die Luzerner Kantonsrätin Rahel Estermann (Grüne) plädierte in einem Vorstoss für die Abschaffung der päpstlichen Privilegien des Kantons Luzern. (Archivaufnahme)
© Keystone/URS FLUEELER
Der Regierungsrat ist bereit, künftig auf einen Teil der Kirchenwahlrechte bei der Besetzung von Pfarrstellen zu verzichten. Eine vollständige Abschaffung der päpstlichen Privilegien lehnt die Regierung jedoch ab, wie er in einer Antwort auf einen Vorstoss darlegte.

Die sogenannt päpstlichen Privilegien sind ein völkerrechtlicher Akt zwischen dem Heiligen Stuhl und Luzern. Seit fast 100 Jahren geben sie der Regierung das Recht, über die Besetzung kirchlicher Stellen und Ämter zu entscheiden.

Im Jahr 2023 entschied die Luzerner Regierung, künftig auf einen Teil der Wahlrechte bei der Besetzung von Pfarrstellen zu verzichten. Das Privileg blieb jedoch bei den Kollegiatsstiften St. Michael in Beromünster und St. Leodegar in Luzern, beim Kloster St. Urban und der Jesuitenkirche Luzern.

In einem Postulat forderte die Grüne-Kantonsrätin Rahel Estermann und Mitunterzeichnende aus vier weiteren Parteien die Abschaffung der päpstlichen Privilegien des Kantons Luzern. Es leuchte nicht ein, weshalb der Kanton nicht gleich auf sämtliche päpstliche Privilegien verzichten wolle, hiess es im Postulat. Das sei «nicht mehr angemessen». Zudem genehmige er etwas, für das er keine Verantwortung und keine Kosten übernehmen wolle.

In seiner Antwort auf den Vorstoss erklärte sich die Regierung am Dienstag bereit, die Wahlrechte der Chorherren des Kollegiatsstifts St. Michael in Beromünster und die Wahlrechte des Kollegiatsstifts St. Leodegar in Luzern aufzugeben.

Die Regierung möchte jedoch auch weiterhin bei der Besetzung von kirchlichem Führungspersonal mitentscheiden, wie aus der Antwort des Regierungsrats hervorgeht. Die Wahlrechte seien nicht nur eine Verwaltungsangelegenheit, sondern böten die Möglichkeit, «kritische Berufungen zu verhindern.» Bei den Präfekten der Jesuitenkirche Luzern und den Pröbsten (Vorsteher) der Kollegiatsstifte beharrt sie weiterhin auf das Mitspracherecht.

Das Wahlrecht für das Kloster St. Urban sei bereits erloschen, da das Kantonsparlament Ende 2024 die Abschaffung der Kollaturverpflichtung beschlossen hatte. Dadurch wird künftig die katholische Kirchgemeinde, und nicht mehr der Kanton, für die Seelsorge und deren Finanzierung zuständig sein.

Der Teilverzicht auf die Kirchenwahlrechte muss vom Heiligen Stuhl genehmigt werden. Dies soll in Zusammenarbeit mit dem Bistum Basel umgesetzt werden, hiess es in der Stellungnahme.

Quelle: sda
veröffentlicht: 18. März 2025 00:01
aktualisiert: 18. März 2025 00:01