Luzerner Regierung hält an Beantragung von Prämienverbilligung fest
Das Angebot der Prämienverbilligung sei bekannt und das Antragsgesuch bereits niederschwellig einzureichen, schrieb der Regierungsrat in seiner am Dienstag publizierten Stellungnahme.
Der Antrag zur Prüfung des Anspruchs auf Prämienverbilligung lässt sich heute «anhand weniger Angaben» online stellen.
Die Zahl der Anspruchsberechtigten, die ihren Anspruch nicht geltend machen, schätzte der Regierungsrat als im kantonalen Vergleich unterdurchschnittlich ein. «Studien und die Erfahrungen anderer Kantone» liessen zudem darauf schliessen, dass ein automatisiertes Verfahren auch Personen begünstigt, die keinen Bedarf haben.
Wie Postulantin Pia Engler (SP) festgehalten hatte, erfolgt die Anspruchsprüfung in mehreren Kantonen heute automatisiert. So auch in den Nachbarkantonen Uri und Bern.
Diese Automatisierung könnte Hürden abbauen und auch die kantonale Verwaltung profitiere von einer einfacheren und effizienteren Lösung.
Hingegen hielt der Regierungsrat in seiner Antwort fest, es würden zusätzliche Kosten entstehen. Einerseits einmalige Kosten zum Aufbau der digitalen Infrastruktur. Andererseits jährliche personelle Mehrkosten bei der zuständigen WAS Ausgleichskasse.
Der Regierungsrat empfahl dem Kantonsrat das Postulat abzulehnen.