Luzerner Regierung braucht für Gegenentwurf mehr Zeit
Die Jungfreisinnigen verlangten in ihrer Volksinitiative einen Verfassungsartikel zur Digitalisierung. Demnach sollen Kanton und Gemeinden ihre Aufgaben wann immer möglich auch digital erfüllen.
Der Regierungsrat teilt nach eigenen Angaben zwar die Stossrichtung der Initiative. Er lehnt aber die geforderte Verfassungsänderung ab und will den «Digital-First»-Ansatz nur im Gesetz festschreiben.
Bei dem Gesetz handelt es sich um das neue «E-Government-Gesetz», das der Regierungsrat im März in die Vernehmlassung schickte. Aktuell laufe noch die Vernehmlassung zu diesem Gesetz, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit. Er wolle die Erkenntnisse daraus in den Gegenentwurf zur Volksinitiative einfliessen lassen.
Allerdings müsste der Gegenentwurf gemäss den gesetzlichen Fristen bis Ende Juni 2025 vorliegen. Dies sei zeitlich zu knapp, teilte die Staatskanzlei mit. Der Regierungsrat beantrage deswegen eine Verlängerung der Behandlungsfrist.