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Luzerner Landwirt will mit Bachverbauungen Eigentum geschützt haben

Prozess

Luzerner Landwirt will mit Bachverbauungen Eigentum geschützt haben

8. April 2025, 09:56 Uhr
Das Kantonsgericht am Hirschengraben in Luzern ist die Berufungsinstanz der erstinstanzlichen Urteile. (Archivaufnahme)
© Keystone/URS FLUEELER
Ein illegaler Bachverbauungen beschuldigter Landwirt hat am Dienstag vor dem Kantonsgericht Luzern einen Freispruch verlangt. Er habe die Arbeiten auf seinem Grundstück vorgenommen, um sein Eigentum zu schützen, erklärte der 84-Jährige.

Dem Beschuldigten wurde in der Anklageschrift eine Vielzahl von Verstössen gegen die Gewässer- und Umweltschutzbestimmungen vorgeworfen. So habe er am Hang eines Bachs widerrechtlich das Terrain verändert, den Bach verbaut und dessen Verlauf geändert sowie illegal gerodet und Abfälle im Wald gelagert.

Die Staatsanwaltschaft hatte 2022 vor dem Bezirksgericht eine teilbedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten und eine Busse von 5000 Franken gefordert. Das Gericht liess indes mehrere Anklagepunkte fallen, weil sie nicht bewiesen oder verjährt seien. Es verurteilte den Landwirt zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken und zu einer Busse von 2000 Franken.

Der Landwirt akzeptierte die Verurteilung durch das Bezirksgericht nicht und legte Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft nahm am Dienstag am Prozess vor der zweiten Instanz nicht teil.

Viel Land verloren

Der Landwirt gab bei der Befragung durch das Kantonsgericht viele Tätigkeiten, die ihm für die Jahre 2015 bis 2017 vorgeworfen wurden, grundsätzlich zu. Er sprach aber auch von «Phantasien» des Staatsanwalts.

Der Beschuldigte erklärte, dass er für seine Tätigkeiten nicht bestraft werden dürfe. Er schütze nur sein Eigentum vor Erosionen, erklärte er. Er habe schon so viel Land verloren, weil der Bach vom Kanton nicht in Ordnung gehalten werde. «Ich darf doch Gefahr und Schaden von meinem Eigentum abhalten», sagte er.

Auf eine entsprechende Frage des Gerichts, sagte der Landwirt, er würde alles wieder gleich machen. «Die Richter sollen endlich einsehen, dass alles richtig ist, was ich mache», sagte er, und rief zu einem Augenschein auf. «Chömed met cho luege», sagte er. Das Gericht solle dabei Experten mitnehmen.

Unklare Beschuldigungen

Der Verteidiger untermauerte in einem vierstündigen Plädoyer den geforderten Freispruch mit juristischen Argumenten. Er warf dem Staatsanwalt vor, seine Vorwürfe nur unklar formuliert zu haben. Es werde in der Anklageschrift nicht ersichtlich, welches konkrete Verhalten seinem Mandanten vorgeworfen werden.

Bei dem angeklagten Entfernen von Material aus Gräben etwa sei nicht bewiesen, dass es keine Unterhaltsarbeiten gewesen seien, erklärte der Verteidiger. Bei anderen mutmasslichen Delikten werde nicht klar, wann oder wo – etwa im oder ausserhalb des Bachs - sie begangen worden seien.

Nur Steine umgelagert

Der Verteidiger sagte zudem, dass die Strafbestimmungen vom Bezirksgericht zu breit ausgelegt worden seien. Nicht jedes Entfernen und Umlagern von Gestein sei eine Verbauung im Sinne des Gesetzes, sagte er. Nicht jede Materialverschiebung im oder am Bach gefährde den Fischbestand. Zudem habe es im fraglichen Bach gar keine Fische.

Auch der Verteidiger sagte, dass der Beschuldigte aktiv geworden sei, weil die Rutschungen seine Zufahrtswege und sein Ökonomiegebäude gefährdeten. Der Kanton habe, nach einer erfolglosen Bepflanzung, keine weiteren Massnahmen mehr ergriffen, um den Hang zu stabilisieren, sagte er.

Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet. Gegen den Landwirt hatte es schon vor über 20 Jahren Verfahren wegen Bachverbauungen gegeben. Er wurde mehrmals verurteilt. Allerdings hiess das Bundesgericht auch Beschwerden des Bachverbauers gut.

Quelle: sda
veröffentlicht: 8. April 2025 09:56
aktualisiert: 8. April 2025 09:56