Luzerner Kriminalgericht verurteilt Imbisschef wegen Drogenhandels
Die Staatsanwaltschaft hatte an dem Prozess vom 19. August eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert. Der Verteidiger plädierte für eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und für einen Verzicht auf den Landesverweis, weil ein Härtefall vorliege.
Das zwischenzeitlich schriftlich eröffnete Urteil liegt erst im Dispositiv und damit noch ohne Begründung vor. Das Gericht stellte darin aber zugunsten des Beschuldigten fest, dass wegen der langen Verfahrensdauer das Beschleunigungsgebot verletzt worden sei.
Der Beschuldigte muss gemäss dem Urteil zudem Verfahrenskosten von über 28'000 Franken übernehmen. Diese werden mit dem beschlagnahmten Bargeld in der Höhe von gegen 35'000 Franken beglichen.
Drogenhandel vom Imbiss aus
Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikte gehen auf die Jahre 2016 bis 2018 zurück. Er soll von seinem Imbiss in einer Landsgemeinde aus sechs Kilogramm Heroin und 4,5 Kilogramm Kokain verkauft und damit mindestens 240'000 Franken Gewinn erzielt haben. Das Geld soll er über seinen Imbiss gewaschen haben.
Das Kriminalgericht sprach den Beschuldigten deswegen des Drogenhandels und der Gehilfenschaft dazu, sowie der Geldwäscherei, der Hehlerei und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig.