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Luzerner Kriminalgericht begründet Schuldspruch für Gübelinräuber

Justiz

Luzerner Kriminalgericht begründet Schuldspruch für Gübelinräuber

4. März 2025, 23:59 Uhr
Das Kriminalgericht hat das begründete Urteil zu den Überfällen auf Gübelin vorgelegt. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Das Kriminalgericht Luzern hat vor einem Jahr einen Mann für zwei Raubüberfälle und zwei Raubversuche auf die Bijouterie Gübelin in Luzern schuldig gesprochen. Es schenkte damit dem Beschuldigten keinen Glauben, der einen der beiden Überfälle bestritt. Nun lieferte das Gericht dazu die Begründung.

Der 47-jährige Serbe und fünf weitere Männer haben sich vor einem Jahr vor dem Kriminalgericht Luzern für einen Überfall auf das Schmuckgeschäft Gübelin im 2019 verantworten müssen. Damals wurden Schmuck und Uhren im Wert von 20 Millionen Franken geraubt.

Die Männer sollen den Raub arbeitsteilig geplant und durchgeführt haben. Das Kriminalgerichts verhängte für sie im Januar 2024 Freiheitsstrafen von drei Jahren und sieben Monaten bis zu 14 Jahre. Am Dienstag hat es die Urteilsbegründung veröffentlicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es wurde Berufung angemeldet.

Die höchste Strafe erhielt der 47-jährige Serbe, der den bewaffneten Überfall 2019 durchgeführt hat. Er war vor Gericht geständig und gab auch zwei Raubversuche auf Gübelin in den Jahren 2017 und 2019 zu.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Mann indes auch, 2017 Gübelin überfallen und dabei eine Beute von über 3 Millionen Franken gemacht zu haben. Diesen Überfall bestritt der Beschuldigte aber.

Trüffel verkauft

Er wisse nicht, ob er damals in der Schweiz gewesen sei, erklärte der Beschuldigt, und wenn, dann um Trüffel zu verkaufen. Sein Verteidiger erklärte, sein Mandant könne nicht für jeden Überfall auf Gübelin verantwortlich gemacht werden.

Das Gericht verurteilte den Schmuckräuber aber auch für diese Tat. Im 317 Seiten dicken begründeten Urteil führte es mehrere Punkte an, die für dessen Täterschaft sprechen sollen, so Zeugenaussagen und Videoaufnahmen.

Handy ausgeschaltet

Aufgrund der Handydaten war der Beschuldigte am Tag vor dem Überfall in der Schweiz, wie es im Urteil zudem hiess. Am Tag des Überfalls war sein Mobiltelefon ausgeschaltet, ein Fakt, den das Gericht als «auffällig» bezeichnete.

Das Gericht erwähnte zudem, dass der Täter des Überfalls von 2017 über Insiderwissen verfügt haben müsse. Er habe den Zeitpunkt des Überfalls genau gewählt und habe offenbar gewusst, wo sich die Tresore befanden.

Das Gericht geht davon aus, dass die Informationen von demselben Gübelinmitarbeiter stammten, der auch die für den Raub von 2019 benötigten Angaben lieferte. Er stand ebenfalls vor Gericht und wurde schuldig gesprochen.

Der Staatsanwalt hatte für den Schmuckräuber eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert, das Gericht verhängte eine von 14 Jahren. Es erklärte dazu, der Beschuldigte sei bei den Überfällen als Anführer aufgetreten. Der Deliktsbetrag sei hoch gewesen, das Verhalten gegenüber den Angestellten skrupellos. Dazu komme eine einschlägige mehrjährige Vorstrafe.

Quelle: sda
veröffentlicht: 4. März 2025 23:59
aktualisiert: 4. März 2025 23:59