Luzerner Kriminalgericht begründet «lebenslänglich» für Muttermord
Die Beschuldigte hatte einen Pferdehof, den sie mit Zuwendungen ihrer reichen Mutter finanzierte. Als diese die Zahlungen zurückfuhr, soll sie Anfang 2020 ihre Mutter mit dem Ziel besucht haben, sie zu töten und so an das Erbe zu gelangen, wie es im Urteil heisst.
Die Tochter soll dazu laut Urteil den Kaffee, den sie mitbrachte, mit Frostschutzmittel versetzt haben. Die Mutter erlitt eine schwere Vergiftung, welche sie aber überlebte. Sie enterbte darauf ihre Tochter und brach die Beziehung ab.
Ein paar Monate später drang die Beschuldigte in das Haus ihrer Mutter ein. Es kam zum Streit. Die Tochter soll dann den Kopf der Betagten 17 Mal gegen eine Treppenstufe geschlagen, sie gewürgt und ihr schliesslich ein Kissen in den Mund gestopft haben.
Wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, verurteilte das Kriminalgericht die Frau wegen Mordes, versuchten Mordes und weiteren Delikten zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es wurde Berufung angemeldet.
Die Höchststrafe begründete das Gericht damit, dass die Beschuldigte zwei Delikte begangen habe, bei denen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ausgesprochen werden könne. Bei einer getrennten Beurteilung der Taten wäre die Höchststrafe dagegen nicht gerechtfertigt gewesen.
Das Gericht legte die Strafe für den Mord auf 18 Jahre fest. Dass es nicht 20 Jahre sind, begründete es mit einer leicht verminderten Schuldfähigkeit der Beschuldigten. Es erhöhte diese Strafe wegen des versuchten Mordes auf lebenslänglich. Es gebe keinen Grund, den gesetzlichen Strafrahmen nicht auszuschöpfen, hiess es im Urteil.
Die Tötung bezeichnete das Gericht selbst für einen Mord als ausserordentlich brutal und grausam. Mit blossen Händen und brachialer Gewalt habe die Beschuldigte mehrere Tötungshandlungen vorgenommen. Das Opfer habe unter Schmerzen und Qualen einen erbitterten Todeskampf führen müssen. Zugute hielt das Gericht der Tochter, dass sie die Tat nicht minutiös geplant habe.
Beim Tötungsversuch spricht das Gericht von einer ausserordentlichen Gefühlskälte. Die Beschuldigte sei berechnend vorgegangen und habe das Vertrauensverhältnis zur Mutter ausgenutzt.