Luzerner Kommission will einheitliche Zwangsmassnahmen-Abfindung
Die Mehrheit der Kommission lehnte einen kantonalen Alleingang bei der Zahlung von Entschädigungen ab, wie die Luzerner Staatskanzlei am Mittwoch in einer Mitteilung schrieb. Vielmehr soll die Kantonsregierung über die SODK auf eine schweizweit einheitliche Regelung hinwirken.
Mit diesem Schritt reagierte die Kommission auf zwei gleichlautende Petitionen, die Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in den vergangenen Monaten beim Kantons- und Regierungsrat eingereicht hatten. Die Petitionärinnen und Petitionäre verlangten, dass der Kanton eine gesetzliche Grundlage für einen Solidaritätsbeitrag an Betroffene prüft.
Sie bezogen sich damit auf den Kanton Schaffhausen und die Stadt Zürich, die einen zusätzlichen Solidaritätsbeitrag an Opfer von Zwangsmassnahmen beabsichtigen oder bereits auszahlen. Dadurch würden einzelne Betroffene eine höhere Entschädigung erhalten als andere und es entstehe eine neue Ungleichbehandlung.
Kantonsregierung bittet um Entschuldigung
Die Petitionen hätten das dunkle Kapitel des systemischen Fehlverhaltens von Behörden wieder stärker ins Bewusstsein gerückt, schrieb die Staatskanzlei weiter. Zwar habe der Kanton Luzern bereits verschiedene Massnahmen zur Aufarbeitung ergriffen, eine umfassende Entschuldigung an alle Opfer sei aber nicht erfolgt.
Der Regierungsrat wolle dies in Abstimmung mit der kantonsrätlichen Kommission nachholen. «Für das Leid, das den Betroffenen angetan wurde, bitte ich die Opfer im Namen der Luzerner Regierung aufrichtig und umfassend um Entschuldigung», liess sich Sozialdirektorin Michaela Tschuor (Mitte) in der Mitteilung zitieren.