Luzerner Kantonsrat stützt Lösung zu Coronahilfen
Begünstigt werden diese Unternehmen, weil ihre Verfügungen den Vermerk «nicht rückzahlbar» trugen. Erst per 21. April 2021 führte der Regierungsrat die sogenannte bedingte Gewinnbeteiligung ein. Für die danach ausbezahlten Hilfsgelder gilt damit der Grundsatz, dass mit staatlichen Geldern kein Gewinn gemacht werden darf und somit eine Rückzahlungspflicht bis zur Höhe des Gewinns gilt.
Der Kanton forderte zunächst von allen Unternehmen, welche 2020 und 2021 Coronahilfe bezogen und einen Gewinn erzielt hatten, Geld zurück. Dagegen wehrte sich das Gewerbe.
Der Kantonsrat verpflichtete darauf den Regierungsrat per Motion, auf einen Teil der Rückforderungen zu verzichten. Der Regierungsrat legte darauf ein Dekret vor, das das Parlament nun einstimmig guthiess. Der Kanton verzichtet damit auf sieben Millionen Franken, der Bund auf 16 Millionen Franken.
Im Kantonsrat war zwar der Grundsatz, dass mit staatlichen Hilfsgeldern kein Gewinn erzielt werden dürfe, unbestritten. Angela Lüthold (SVP) und André Marti (FDP) sagten aber, eine Rückforderung von «A-fonds-perdu»-Beiträgen würde gegen Treu und Glauben verstossen.
Helen Affentranger (Mitte) bezeichnete die nun gefundene Lösung als pragmatisch. Urs Brücker (GLP) sagte, bei der Sache gebe es keine gute Lösungen, sondern nur mehr oder weniger schlechte. Simone Brunner (SP) stimmte dem Dekret ebenfalls zu, dies weil es auch den Feststellungen des Kantonsgericht entspreche.
Samuel Zbinden (Grüne) sagte, rechtlich würde es nach dem Urteil des Kantonsgericht gar kein Dekret mehr brauchen, denn was der Kanton nicht zurückfordern dürfe, darauf könne er auch nicht verzichten. Regierungsrat Fabian Peter (FDP) sagte aber, die Urteile des Kantonsgerichts seien noch nicht rechtskräftig.