Luzerner Kantonsrat rüttelt nicht an der Kirchensteuer
Heidi Scherer begründete ihren Vorstoss unter anderem mit «Ungleichheiten» zwischen natürlichen Personen und Firmen. Juristische Personen könnten nicht aus der Kirche austreten, hätten keine Mitbestimmung bei der Wahl von Kirchengremien und könnten nicht entscheiden, welcher Landeskirche ihre Steuern zugutekommen sollen.
Zudem sei nur noch etwas mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung Mitglied einer Landeskirche, erklärte Scherer. Die Beibehaltung der zwingenden Kirchensteuern spiegle nicht die Entwicklung einer pluralistischen Gesellschaft wider.
«Gleich lange Spiesse»
Eine freiwillige Kirchensteuer für juristische Personen würde für «Wahlfreiheit» sorgen und «gleich lange Spiesse schaffen», so die Meggerin. Dieser Schritt könnte auch Teil des Standortförderungspakets des Kantons sein.
Unterstützung erhielt Scherer nur von Mario Cozzio (GLP). Es sei falsch, an alten Zöpfen festzuhalten, sagte er.
Die Gegner des Vorstosses erklärten, dass dieser faktisch zu einer Abschaffung der Unternehmenskirchensteuern führe. Adrian Nussbaum (Mitte) sagte zudem, dass die Aufgabenteilung zwischen Staat und Kirchen gut funktioniere. Angela Lüthold (SVP) betonte, dass die Einnahmen aus den Kirchensteuern zweckgebunden seien.
SP und Grüne hielten die heutige Lösung mit den Kirchensteuern zwar ebenfalls nicht mehr für zeitgemäss, sie lehnten das Postulat aber wegen der sozialen und kulturellen Leistungen der Landeskirchen trotzdem ab. Gian Waldvogel (Grüne) sagte, dass das Postulat mehr Schaden als Nutzen verursache.
Laut einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Mitte hat sich die Kirchensteuer durch juristische Personen im Kanton Luzern seit 2013 von 16 Millionen Franken auf 48 Millionen Franken im Jahr 2023 erhöht.