Luzerner Kantonsgericht bestätigt Urteil gegen mutmasslichen Mörder
Das Berufungsgericht sprach zudem einen Landesverweis von 15 Jahren aus. Der Afghane wohnte zum Tatzeitpunkt als Asylbewerber in Frankreich. Das Urteil, welches das Kantonsgericht am Mittwoch publik machte, ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, 2022 im Luzerner Stadtteil Reussbühl einen Bekannten mit 25 Stich- und neun Schnittverletzungen getötet zu haben. In der Wohnung wurden Blutspuren gefunden, welche die DNS des Beschuldigten trugen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Ein Motiv für die Tat konnte am Prozess von Anfang Mai nicht genannt werden. Die Verteidigung forderte einen Freispruch, weil die Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten zu gross seien.