Luzerner Gemeinden und Kanton erneuern Absichtserklärung
Die Absichtserklärung regelt unter anderem «Grundsätze des Einbezugs bei politischen Projekten und der gegenseitigen Information», wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei Luzern vom Donnerstag hiess.
Zudem betone die Erklärung die Stellung des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG) als Ansprech- und Verhandlungspartner in Gemeindeangelegenheiten. Wo Gemeinden von den Interessen des VLG abweichen, können sie jedoch nach wie vor einzeln an den Regierungsrat gelangen.
Die Erneuerung der Absichtserklärung wurde an einem der regelmässigen Austausche zwischen Regierungsrat und VLG im vergangenen Jahr angestossen. Eine Delegation mit Vertreterinnen und Vertretern von Kanton und Gemeinden verfasste die Vereinbarung.