Luzerner Automobilverbände stufen SVP-Initiative als erfüllt ein
Das Volksbegehren wurde von der SVP eingereicht und von den drei Verbänden unterstützt. Es will, dass innerorts auf Hauptverkehrsachsen die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beibehalten und begünstigt wird. Eine allfällige Volksabstimmung soll am 30. November stattfinden.
Der Regierungs- und der Kantonsrat lehnen die Initiative ab. Das Parlament beauftragte aber die Regierung, in der Strassenverkehrsverordnung klare Kriterien für eine allfällige Senkung der Höchstgeschwindigkeit festzuschreiben.
TCS, ACS und Astag stünden hinter der von der Regierung in die Vernehmlassung geschickten Verordnungsänderung, hiess es in der Mitteilung. Der Regierungsrat sehe vor, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts weiterhin Tempo 50 gelte, Tempo 30 aber nicht verunmöglicht werde. Die drei Verbände würden deswegen die Initiative als erfüllt bewerten.