Luzern will überflüssiges Gesetz zur Viehversicherung abschaffen
Das nach Ansicht der Regierung überflüssig gewordene Gesetz besteht seit 1947 und wurde letztmals vor 30 Jahren revidiert. Ziel des Gesetzes war es, den Eigentümern von Vieh den Schaden zu ersetzen, den dieses durch Krankheit oder Unfall erlitt.
Der Kanton wurde in Versicherungskreise eingeteilt, die meist den politischen Gemeinden entsprachen. Die Eigentümer von Vieh errichteten dann innerhalb dieser Kreise genossenschaftlich organisierte Versicherungen.
Mittlerweile gebe es im Kanton Luzern keine solche Viehversicherungskassen mehr, erklärte der Regierungsrat in seiner am Dienstag publizierten Antwort auf die Motion. Die Viehhalter könnten heute ihre Tiere bei am Markt agierenden Versicherungsgesellschaften abdecken.
Der Regierungsrat will das Gesetz über die Viehversicherung deswegen aufheben. Er werde diesen Schritt im Rahmen der laufenden Totalrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes tun, erklärte er.