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Luzern will Standesinitiative zur automatischen Fahrzeugfahndung

Kantonsrat LU

Luzern will Standesinitiative zur automatischen Fahrzeugfahndung

13. Mai 2025, 15:29 Uhr
Die automatisierte Fahrzeugfahndung erfasst Kennzeichen und Insassen der Fahrzeuge und gleicht diese mit dem Fahndungsregister ab. (Symbolbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Mit einer Standesinitiative soll der Kanton Luzern eine Rechtsgrundlage für die Einführung der automatischen Fahrzeugfahndung erreichen. Der Kantonsrat hat am Dienstag eine entsprechende Motion angenommen.

Mit 76 Ja- zu 26 Nein-Stimmen erklärte das Parlament die Motion von Martin Wicki (SVP) am Dienstag erheblich. Der Regierungsrat hatte den Vorstoss zur Annahme empfohlen und muss nun eine Standesinitiative ausarbeiten.

Das Bundesgericht hatte 2024 die Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) im kantonalen Polizeigesetz aufgehoben. Gemäss des Urteils liege diese Gesetzesanpassung nicht in der Kompetenz des Kantons und wahre die Grundrechte nicht ausreichend.

Die Bürgerlichen stimmten der Motion im Kantonsrat geschlossen zu. Dagegen waren die Mitglieder von SP und Grünen.

Wahrung der Grundrechte diskutiert

Motionär Wicki sagte im Rat, die Polizei könne mit der AFV ein Werkzeug erhalten, das Opfer schützt und Kriminalität bekämpft. Die Strafverfolgung profitiere vom technologischen Fortschritt und könne ihre Ressourcen effizient einsetzen.

Ablehnungserträge kamen von Rahel Estermann (Grüne) und Anja Meier (SP). Beide argumentierten, die AFV überwache alle Verkehrsteilnehmenden ungeachtet eines Verdachts und beschneide damit insbesondere das Recht auf Privatsphäre.

Inge Lichtsteiner vertrat die Meinung der Mitte, welche die Motion unterstützte. Lichtsteiner bezweifelte jedoch, ob die Standesinitiative das richtige Instrument für die Schaffung der Rechtsgrundlage sei. Das eidgenössische Parlament befasse sich damit bereits.

Regierungsrätin Ylfete Fanaj (SP), Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements, sprach sich im Namen der Regierung für die Erheblicherklärung aus. Eine Bundesregelung könnte auch Fragen zu den Grundrechten klären, die vom Erfassen, Auswerten und Aufbewahren der Daten betroffen seien.

Die AFV erfasst vorbeifahrende Fahrzeuge samt Kennzeichen und Insassen. Die erfassten Daten werden fast zeitgleich mit den Fahndungsregistern abgeglichen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 13. Mai 2025 15:29
aktualisiert: 13. Mai 2025 15:29