Luzern will auch seinen Magistratspersonen «halbprivat» bezahlen
Für seine 6000 Angestellten zahlt der Kanton bei einem Berufsunfall ergänzend zur obligatorischen Unfallversicherung einen Aufenthalt in der halbprivaten Abteilung. Für die rund 30 Magistratspersonen fehlt dagegen eine entsprechende Regelung, denn sie unterstehen nicht dem Personalgesetz.
Der Regierungsrat mutmasst in seiner am Dienstag publizierten Botschaft an den Kantonsrat, dass bislang eine solche Leistung zugunsten von Magistratspersonen «sofern es überhaupt konkrete Fälle gab» - ohne rechtliche Grundlage vom Kanton freiwillig erbracht worden sei. Eine rechtliche Ungleichbehandlung der Magistratspersonen sei aber nicht zu rechtfertigen.
Mit «relevanten zusätzlichen Kosten» rechnet der Regierungsrat nicht. Die Gefahr, dass ein Mitglied des Regierungsrats oder des Gerichts einen Berufsunfall oder eine Berufskrankheit erleide, sei gering. Für Unfälle auf dem Arbeitsweg gelte die Regelung nicht.
In den letzten fünf Jahren waren es gemäss der Botschaft im Schnitt jährlich fünf Staatsangestellte, die während der Arbeit verunfallten und denen die überobligatorische Leistung bezahlt wurde. Dabei fielen jährliche Kosten von 40'000 Franken an.