Küssnachter Bezirksrat ist enttäuscht vom Schwyzer Regierungsrat
Der Küssnachter Bezirksrat hatte Mitte April den für das Ressort Infrastruktur zuständigen Hunziker für die Dauer von sechs Monaten von seinen Verpflichtungen entbunden. Diese Massnahme verfügte er mit sofortiger Wirkung. Der Regierungsrat entschied in einem Zwischenentscheid, dass Hunziker sein Amt vorläufig wieder ausüben darf.
Dieser Zwischenentscheid des Regierungsrat stiess beim Bezirksrat auf Unverständnis. Die Küssnachter Behörde teilte am Dienstag mit, sie habe die Verfehlungen von Hunziker über fünf Jahre dokumentiert und aufbereitet.
Bei einer so wichtigen Angelegenheit hätte sie sich vom Gesamtregierungsrat eine eingehendere Prüfung der Vorwürfe gewünscht, und nicht nur einen Präsidialentscheid durch den Landammann, teilte der Bezirksrat mit. Mit dem Entscheid des Landammans sei die Angelegenheit nicht gelöst.
Der Bezirksrat teilte weiter mit, er habe gegen Hunziker wegen einer möglichen Amtsgeheimnisverletzung ein Disziplinarverfahren beim Regierungsrat eingeleitet. Gleichzeitig habe er bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht.