Kriminalgericht Luzern spricht Beschuldigten frei
Die Privatklägerinnen forderten dagegen eine Verurteilung wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung sowie sexuellen Handlungen mit einem Kind. Sie verlangten einen Schadenersatz von total 880'000 Franken und Genugtuungszahlungen. Das am Montag publizierte Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung wurde angemeldet.
Die Hauptverhandlung vor dem Kriminalgericht fand 2022 statt. Das Gericht fällte aber kein Urteil, sondern beauftragte eine Expertin, die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Privatklägerinnen zu prüfen. Im letzten März wurde die Verhandlung fortgeführt und das Urteil gefällt.
Die Ehefrau warf dem Beschuldigten vor, dass er sie jahrelang zu Sado-Maso-Praktiken gezwungen habe. Für das Gericht gab es keinen Zweifel, dass es in der Beziehung zu solchen Handlungen gekommen war. Zweifel hatte es aber, ob die Frau diese Praktiken tatsächlich nicht wollte und ob sie dazu genötigt wurde.
Die Gutachterin beurteilte die Aussagen der Frau und stellte fest, dass es keinen Anhaltspunkt gebe, dass die Aussagen zur Unfreiwilligkeit auf Erlebtem basierten. Sie begründete dies damit, dass die Frau die Sado-Maso-Praktiken zwar ausführlich, den Zwang und die Drohungen aber nur allgemein beschrieb.
Für das Gericht stand damit fest, dass die Aussagen nicht für eine Verurteilung herangezogen werden können. Es sprach den Mann folglich vom Vorwurf, sexuelle Handlungen gegen den Willen seiner Frau vorgenommen zu haben, frei.
Die Tochter beschuldigte ihren Vater, dass er sie als Mädchen und junge Frau missbraucht habe. Auch diese Aussagen stufte die Gutachterin als nicht erlebnisbasiert ein. Möglicherweise sei die Tochter durch suggestive Effekte beeinflusst worden.
Das Gericht folgte auch hier der Gutachterin und sprach den Beschuldigten frei.