Kanton Zug nutzt private Liegenschaft als Asylunterkunft
Daran fehle es momentan in Zug. «Die vorhandenen Plätze reichten nicht aus, um dem Bedarf gerecht zu werden», hiess es in der Mitteilung weiter. Die Zwischennutzung besteht für voraussichtlich fünf Jahre.
Die Unterkunft an der Zugerstrasse 51 in Baar biete im Gegensatz zu kollektiven Erstunterkünften einzelne Wohnungen. Die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner leben bereits seit mehreren Monaten oder Jahren im Kanton Zug. Die Mehrheit befinde sich in Ausbildung oder sei erwerbstätig, hiess es in der Mitteilung.
Mit der neuen Wohnsituation will der Kanton die weitere Integration begünstigen und zudem verhindern, dass Familien in unterirdischen Schutzanlagen untergebracht werden müssten.