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Kanton Luzern will die Finanzierung der Strassenrettung neu regeln

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Kanton Luzern will die Finanzierung der Strassenrettung neu regeln

24. Februar 2025, 11:12 Uhr
Die Strassenrettung der Feuerwehr kommt dann zum Einsatz, wenn bei Verkehrsunfällen verletzte Personen vom Rettungsdienst nicht aus dem Fahrzeug geborgen werden können. (Archivaufnahme)
© Keystone/LUZERNER POLIZEI/HANDOUT
Der Kanton Luzern will die Finanzierung der Strassenrettung auf mehrere Akteure verteilen, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte. Bisher wurde diese Aufgabe zu grossen Teil von der Luzerner Polizei finanziert.

Neu sollen die Gemeinden die Hälfte, der Kanton 35 Prozent, die Verursacherinnen und Verursacher 10 Prozent und die Gebäudeversicherung 5 Prozent der Kosten bei einer Strassenrettung übernehmen, wie der Kanton mitteilte. Mit der neuen Regelung sei die Finanzierung «nachhaltig» und «gesetzeskonform» geklärt, hiess es. Dies gewähre Rechtssicherheit für den Tagesbetrieb und Unterhalt.

Die Verordnungsänderung wurde nötig, weil die Finanzierung neuer Strassenrettungsfahrzeuge noch nicht geklärt war. Die Feuerwehren Hochdorf, Schüpfheim, Willisau und Wolhusen stehen vor der notwendigen Ersatzbeschaffung von vier Strassenrettungsfahrzeugen, wie dem Communiqué zu entnehmen ist.

Die Strassenrettung der Feuerwehr wird bei Verkehrsunfällen mit verletzten Personen eingesetzt, die der Rettungsdienst 144 nicht aus dem Fahrzeug befreien kann. Diese Aufgaben erfüllen im Kanton Luzern die Feuerwehrkorps Luzern, Emmen, Hochdorf, Sursee, Schüpfheim, Wolhusen und Willisau.

Die neue Bestimmung tritt laut Mitteilung am 1. Januar 2026 in Kraft.

Quelle: sda
veröffentlicht: 24. Februar 2025 11:12
aktualisiert: 24. Februar 2025 11:12