Kanton Luzern will den Heimatschein in der heutigen Form abschaffen
Es soll zudem an den elektronischen Datenaustausch angepasst und sowohl sprachlich als auch inhaltlich modernisiert werden. Dies schrieb das Justiz- und Sicherheitsdepartement in einem am Mittwoch verschickten Newsletter.
Das aktuell gültige Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt stammt aus dem Jahr 1948 und sei bisher bloss «gelegentlich angepasst» worden.
Wie es im Newsletter weiter hiess, verzichteten mehrere andere Kantone bereits auf die Hinterlegung des Heimatscheins. Zudem entspreche dies auch dem Wunsch verschiedener Luzerner Gemeinden und auch des Gemeindeschreiber- und Geschäftsführerverbands (GGV).
Die Vorarbeiten für die Revision führt eine Arbeitsgruppe durch, in der auch der Verband der Luzerner Gemeinden und der GGV vertreten sind. Die Vernehmlassung soll im Herbst 2025 stattfinden.
Im vergangenen Jahr hatten in der Zentralschweiz bereits die Regierungen der Kantone Schwyz und Nidwalden eine Abschaffung der Hinterlegung des Heimatscheins angestossen.