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In Obwalden sollen für Steuereinsprachen Einheitsfristen gelten

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In Obwalden sollen für Steuereinsprachen Einheitsfristen gelten

26. Juni 2025, 11:38 Uhr
In Obwalden steht eine weitere Steuergesetzrevision an. (Symbolbild)
© KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Im Kanton Obwalden sollen für Einsprachen gegen Veranlagungen für die Kantons- und Gemeinde- sowie für die Bundessteuer die gleichen Fristen gelten. Dies schlägt der Regierungsrat in seiner Revision der Steuergesetzgebung vor.

Das kantonale Recht sehe Fristenstillstände vor, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Auf der Bundesebene gebe es diese nicht. Dies führe in der Praxis zu Unklarheiten.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deswegen, die Fristenstillstände im kantonalen Recht aufzuheben. Damit würden für alle Steuerarten die gleichen Einsprachefristen gelten.

Die Neuerung soll per 2026 in Kraft treten. Die Revision der Steuergesetzgebung sieht noch weitere Änderungen vor. So will der Regierungsrat ein Bundesgerichtsurteil zum Eigenmietwert umsetzen. Es geht dabei darum, dass auch künftig in Härtefällen der Eigenmietwert reduziert werden kann. Eine weitere Neuerung betrifft die Minimalsteuer auf Grundstücken für Unternehmen.

Der Regierungsrat hat bei dieser Steuergesetzrevision auf eine Vernehmlassung verzichtet. Er begründete dies damit, dass es sich mehrheitlich um den Nachvollzug von Bundesrecht handle. Die letzte Steuergesetzrevision trat auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Quelle: sda
veröffentlicht: 26. Juni 2025 11:38
aktualisiert: 26. Juni 2025 11:38