Imbisschef sagt nichts Neues zum Drogenhandel-Vorwurf
In der Befragung verwies er auf seine früheren Aussagen. Um «Leerlauf» zu vermeiden, verzichtete das Gericht darauf, den gesamten Fragebogen durchzugehen.
Als er gefragt wurde, was er zur von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsstrafe von neun Jahren sage, überlegte er lange und schien um Worte zu ringen. Schliesslich sagte er, er wisse nicht, was er dazu sagen könne.
Bei einer Verurteilung wäre ein Landesverweis obligatorisch. Bei einem allfälligen Härtefall könnte darauf verzichtet werden. Der Beschuldigte äusserte sich nicht dazu, warum für ihn «eine Ausnahme» gemacht werden soll, wie es das Gericht formulierte. Der Verteidiger werde in seinem Namen dazu Stellung nehmen.
Vorgeworfen werden ihm mitunter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Geldwäscherei.