GLP Luzern reicht Initiative für «Doppelten Pukelsheim» ein
Gemäss einer Mitteilung vom Freitag sammelte die GLP 4430 beglaubigte Unterschriften für die als Anregung formulierte Gesetzesinitiative. Für das Zustandekommen sind 4000 gültige Unterschriften nötig.
Das «doppeltproportionale Zuteilungsverfahren», das vom Mathematiker Friedrich Pukelsheim entwickelt wurde, bildet nach Angaben der GLP den Willen der Wählerinnen und Wähler besser ab als das heutige Zuteilungsverfahren. Jede Stimme zähle gleichviel, unabhängig von der Grösse des Wahlkreises. Die «unbeliebten Listenverbindungen» würden entfallen. Damit gebe es auch keine Flut an Wahllisten mehr.
Der «Doppelte Pukelsheim» sei etabliert, betonte die GLP. Nebst den Zentralschweizer Kantonen Schwyz, Nidwalden und Zug werde das System auch in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Schaffhausen, Wallis und Zürich angewendet. Auch Basel-Land werde es einführen.