Für Luzerner Kantonsratsmandat gibt es höhere Entschädigung
Konkret soll die jährliche Grundentschädigung für Kantonsrätinnen und Kantonsräte von 6363 auf 8000 Franken steigen. Das Sitzungsgeld erhöht sich um 25 Franken pro Halbtag auf neu 175 Franken. Zudem erhalten die Fraktionen künftig 20'000 statt bisher 15'000 Franken.
Der Regierungsrat begründete die Anpassung unter anderem mit der deutlich höheren Arbeitsbelastung und der zunehmenden Komplexität der parlamentarischen Sachgeschäfte.
In seiner Botschaft schrieb die Regierung, dass mit der Vorlage der «Milizcharakter» und eine «starke, ehrenamtliche Komponente» des Kantonsratsmandats gewahrt werde.
Die zuständige Regierungsrätin Michaela Tschuor (Mitte) erklärte in der Debatte, die moderate Erhöhung sei gut nachvollziehbar, und der Entwurf sei ausgewogen. «Die Vorlage bewahrt den Milizcharakter und schliesst keine Bevölkerungsschichten aus», betonte sie.
SVP war gegen eine Erhöhung
Die SVP-Fraktion war anderer Meinung, stand mit ihrer Haltung jedoch isoliert da. Die SVP stehe für weniger Ausgaben und ein starkes Milizsystem ein, sagte Sprecherin Isabelle Kunz-Schwegler. «Eine übermässige Entschädigung droht, dieses Prinzip zu verwässern», so die Kantonsrätin aus Winikon. Darum gelte es, die Erhöhung abzulehnen.
Guido Müller (SVP) ergänzte, die steigende Arbeitslast könne nicht als alleinige Begründung für höhere Entschädigungen herangezogen werden. Für jede Kommissionssitzung werde bereits eine Entschädigung gezahlt. Wer an mehr Sitzungen teilnehme, erhalte entsprechend höhere Vergütungen.
Ein Ablehnungsantrag der SVP wurde vom Kantonsparlament mit 82 zu 29 Stimmen abgelehnt. In der Schlussabstimmung hiess der Rat die Erhöhung mit 81 zu 30 Stimmen gut.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass die jährlichen Kosten für die Entschädigungen dadurch um 0,45 Millionen Franken auf 2,56 Millionen Franken steigen werden.