Firmen sollen im Kanton Luzern auch künftig Kirchensteuern bezahlen
FDP-Kantonsrätin Heidi Scherrer begründete ihren Vorstoss unter anderem mit «Ungleichheiten» zwischen natürlichen Personen und Firmen. Sie kritisierte, dass juristische Personen nicht aus der Kirche austreten können, keine Mitbestimmung bei der Wahl von Kirchengremien haben und nicht entscheiden können, welcher Landeskirche ihre Steuern zugutekommen.
Zudem sei nur noch etwas mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung Mitglied einer Landeskirche. Die Beibehaltung der zwingenden Kirchensteuern spiegle nicht die Entwicklung einer pluralistischen Gesellschaft wider.
Eine freiwillige Kirchensteuer für juristische Personen würde für «Wahlfreiheit» sorgen und «gleich lange Spiesse schaffen», so die Meggerin.
Freiwilligkeit kommt einer Abschaffung gleich
Anderer Meinung ist der Luzerner Regierungsrat. Das Bundesgericht habe die fehlende Wahlfreiheit als «verfassungskonform» beurteilt. Zudem sehe es keine Ungleichbehandlung, da es grundlegende Unterschiede zwischen natürlichen und juristischen Personen gebe. Es sei daher zulässig, dass bei juristischen Personen die Kirchensteuerpflicht an die Zugehörigkeit zu einer Kirchgemeinde und bei natürlichen Personen zusätzlich an die Konfession gebunden werde.
Die Regierung verweist auch auf den Wegfall von Erträgen für soziale und kulturelle Tätigkeiten sowie den Unterhalt von Kulturgütern und Kirchengebäuden. Sie argumentiert, dass die Freiwilligkeit der Kirchensteuer einer Abschaffung gleichkäme und beziffert den theoretischen Ausfall im Kanton Luzern auf 23,8 Millionen Franken. Das entspricht dem Mittel der Einnahmen in den Jahren 2013 bis und mit 2023.
Laut einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Mitte hat sich die Kirchensteuer durch juristische Personen im Kanton Luzern seit 2013 von 16 Millionen Franken auf 48 Millionen Franken im Jahr 2023 erhöht.