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Ex-Polizist räumt vor Gericht in Affoltern Hehlerei ein

Prozess

Ex-Polizist räumt vor Gericht in Affoltern Hehlerei ein

12. August 2025, 10:58 Uhr
Ein ehemaliger Zürcher Kantonspolizist steht am Dienstag in Affoltern vor Gericht. Er soll Geld aus einem Haus gestohlen haben, in dem zuvor ein Mann seine Ehefrau und sich selbst tötete. (Symbolbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Ein 60-jähriger ehemaliger Zürcher Kantonspolizist hat sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Affoltern verantworten müssen. Er soll in ein Haus eingebrochen sein und Geld gestohlen haben. In dem Haus hatte zuvor ein Mann seine Frau getötet und sich anschliessend selbst das Leben genommen.

In der Verhandlung wurden zwei mögliche Versionen des Vorfalls im Juni 2024 präsentiert. Unbestritten ist, dass sich der beschuldigte Polizeioffizier im Juni 2024 zunächst dienstlich in dem Einfamilienhaus in Knonau aufhielt, in dem ein 80-jähriger Mann zunächst seine Frau und anschliessend sich selbst tötete.

Eine Woche später wurde in das leerstehende und polizeilich versiegelte Haus eingebrochen, wobei ein Portemonnaie mit Bargeld entwendet wurde. Laut der Hauptanklage der Staatsanwaltschaft soll der Polizist selbst in das Haus eingebrochen sein und das Portemonnaie gestohlen haben.

Zwei mysteriöse Einbrecher

Laut dem Beschuldigten und der zweiten, sogenannten Alternativanklage der Staatsanwaltschaft, war die Sache wesentlich komplizierter. Diese zweite Version stützt sich hauptsächlich auf Aussagen des ehemaligen Polizisten.

Dieser gab an, er sei an jenem Morgen im Juni 2024 in der Nähe des Hauses mit dem Auto vorbeigefahren, und habe zwei verdächtige Männer, mutmasslich aus Nordafrika stammend, wahrgenommen.

Als er das Einfamilienhaus in Augenschein nahm, lag dort ein Brecheisen vor dem Haus. Er habe dieses zunächst als mögliches Beweismittel sichern wollen, sich dann aber dafür entschieden, lieber nach den beiden Männern zu suchen, die ihm verdächtig vorkamen.

Als er diese in einem nahegelegenen Wald entdeckt hatte, rief er „Polizei, Police!”. Einer der Männer warf ihm daraufhin das Portemonnaie mit dem Bargeld zu, während der andere ein Messer zückte und auf ihn zuging.

Der Polizist flüchtete. Auf dem Weg zu seinem Büro in der Stadt Zürich entsorgte er das Portemonnaie in einem Abfallkübel. Das Geld - angeblich 1400 Franken - habe er eingesteckt. «Es ging mir nicht um das Geld, ich wollte den Vorfall vertuschen, weil ich einen grossen Fehler gemacht habe», sagte er am Dienstag.

Indem er allein, in Zivilkleidung, unbewaffnet und ohne Handschellen zwei mutmasslichen Einbrechern nachgerannt sei, habe er gegen etliche Dienstvorschriften verstossen und wäre zum Gespött der Kollegen geworden, wenn er von dem Vorfall berichtet hätte.

Um die Sache zu vertuschen, verfasste er zudem einen Eintrag im internen Polizei-Informationssystem. In diesem war zwar von den zwei verdächtigen Männern die Rede, aber nicht von der angeblichen Verfolgung und dem Portemonnaie.

Bargeldreserve im Büro

Als der hochrangige Polizist vor den Augen seiner Kollegen im Büro verhaftet wurde, fand man in seinem Büro ein Couvert mit etwas mehr als 3000 Franken Bargeld - also wesentlich mehr als die 1400 Franken, die laut ihm im Portemonnaie gewesen sein sollen.

Auch dafür hatte der mittlerweile fristlos entlassene Gesetzeshüter eine Erklärung: Er habe im Büro bereits etwas Bargeld deponiert gehabt, für den Fall, dass er zuhause Ärger mit seiner Ehefrau bekomme, falls diese etwas von der Affäre erfahren würde, die er damals mit einer anderen Frau hatte.

Die Staatsanwaltschaft beantragte für die beiden unterschiedlichen Versionen auch unterschiedliche Schuldsprüche und Strafen. Falls das Gericht davon ausgeht, dass der Ex-Polizist selber in das Haus eingebrochen ist, soll er unter anderem wegen Diebstahls und Urkundenfälschung im Amt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt werden. Die Probezeit dafür soll auf zwei Jahre angesetzt werden.

Geht das Gericht davon aus, dass die vom Beschuldigten zugegebene Version mit nordafrikanisch aussehenden Einbrechern stimmt, soll er wegen Hehlerei und weiterer Delikte zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt werden. Die Verteidigerin des Mannes beantragte eine Freiheitsstrafe von maximal neun Monaten. Das Gericht wird das Urteil am 21. August bekanntgeben.

Quelle: sda
veröffentlicht: 12. August 2025 10:58
aktualisiert: 12. August 2025 10:58