Bundesgericht weist Beschwerde gegen Bundesasylzentrum Rümlang ab
Es bestehe ein gewichtiges öffentliches Interesse am Bau des Bundesasylzentrums, hielten die Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest. Aufgrund der hohen Asylzahlen bestehe ein grosser Druck, die notwendigen Kapazitäten möglichst bald zu erstellen.
In der Asylregion Zürich müssten in Bundeszentren 870 Unterbringungsplätze bereit stehen. Die 150 Plätze in Rümlang würden die bestehenden je 360 in Zürich und Embrach ergänzen. Die Vorgaben würden damit erfüllt, heisst es im Urteil.
Bebautes Grundstück wird genutzt
Das Asylzentrum soll auf dem Militärgelände «Camp Haselbach» entstehen. Der Beschwerdeführer, der Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks ist, brachte raumplanerische Gründe vor. Dies sei jedoch unzutreffend, hält das Bundesgericht fest.
Der Beschwerdeführer geht von einer nun entstehenden unzulässigen Kleinbauzone aus. Laut Bundesgericht würde aber ein bereits bebautes Grundstück neu genutzt. Das Projekt sei zulässig. Einen Verstoss gegen höherrangiges Recht habe der Beschwerdeführer nicht aufzeigen können.
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten von 4000 Franken übernehmen. Er betonte stets, nichts gegen das Asylzentrum zu haben. Aus seiner Sicht würden aber Bauten unzulässigerweise in einer Landwirtschaftszone errichtet.
Wie und wann es mit dem Bau des Bundesasylzentrums Rümlang weitergeht, ist noch offen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) konnte am Mittwoch noch keine Auskunft über das weitere Vorgehen geben.