Bundesgericht hebt Abbruchstopp für Luxram-Gebäude in Goldau SZ auf
Der Grundeigentümer und die Gemeinde Arth konnten belegen, dass das Gebäude erst abgebrochen werden kann, wenn ein Rückbau- und Entsorgungskonzept besteht und die Baufreigabe erteilt wird, wie es in einer Mitteilung der Gemeinde Arth vom Freitag hiess. Ein solches Konzept stehe zurzeit noch aus.
Das Bundesgericht entschied gemäss der Mitteilung deshalb, dass der Beschwerde doch keine aufschiebende Wirkung zukommt. Der Gemeinderat von Arth erwartet demnach bald eine endgültige Entscheidung zur Rechtmässigkeit der Abbruchbewilligung.
Der Schwyzer Heimatschutz hatte die superprovisorische Verfügung im Dezember 2024 beim Bundesgericht erwirkt. Gemäss Heimatschutz hat das Luxram-Gebäude einen «erheblichen kulturellen, industriegeschichtlichen und kunsthistorischen Wert».
Zudem bemängelte die Organisation das Fehlen eines Entsorgungskonzepts. Mit einem solchen soll eine Gefährdung der Bevölkerung oder eine Verunreinigung des Grundwassers ausgeschlossen werden, schrieb der Heimatschutz in der damaligen Mitteilung.