Blick in Nidwaldner Akten wird nicht gratis sein
Gemäss der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch sollen amtliche Dokumente für alle Personen zugänglich sein, ohne dass diese ein bestimmtes Interesse geltend machen müssen. Dies gilt nicht nur für die Akten des Kanton und der Gemeinden, sondern auch der Korporationen und der selbständigen Anstalten.
Gratis wird die Einsichtnahme aber nicht sein. In der Vernehmlassung habe es bei der Frage, ob der Zugang zu amtlichen Dokumenten grundsätzlich gratis sein solle, unterschiedliche Auffassungen gegeben, teilte die Staatskanzlei mit.
Kostenvorschuss bei aufwendigen Gesuchen
Der Regierungsrat entschied deswegen, dass eine Gebühr nach Aufwand bezahlt werden solle. Dafür hätten sich eine Mehrheit der Gemeinden und der Parteien ausgesprochen, hiess es in der Mitteilung. Bei aufwendigen Gesuchen mit Gebühren von über 200 Franken solle ein Kostenvorschuss bezahlt werden.
Allerdings soll es Ausnahmen geben. Auf eine Gebühr könne verzichtet werden, wenn ein Dokument leicht zugänglich gemacht werden könne und das Verfahren somit ohne besonderen Aufwand abgewickelt werden könne, heisst es im Bericht an den Landrat.
Trotz Öffentlichkeitsgesetz werden nicht alle Dokumente zugänglich sein. Der Zugang könne bei einem überwiegend öffentlichen oder bei einem schützenswerten privaten Interesse beschränkt oder verweigert werden, hiess es in der Mitteilung.