Beschwerde verlangt Verschiebung der Abstimmung im Kanton Zug
Die Stimmrechtsbeschwerde datiert vom 28. April und wurde von den Beschwerdeführern am Donnerstag publik gemacht. In ihr wird erklärt, dass ein Komitee, das sowohl die «Mehrwert-Initiative» wie auch den Gegenvorschlag bekämpft, fälschlicherweise behauptet habe, dass der Regierungsrat den Gegenvorschlag ablehne.
Die Beschwerde verlangt deswegen vom Regierungsrat eine Richtigstellung, weil die Behauptung irreführend sei. Ein Dementi sei im Interesse der Sicherung der freien und unverfälschten Willensbildung und Willenskundgabe der Stimmberechtigten nötig.
Zudem fordert die Beschwerde, dass die für den 18. Mai angesetzte kantonale Volksabstimmung verschoben wird. Hierzu heisst es, dass in dem Nein-Komitee mehrere Gemeindepräsidenten prominent vertreten seien. Damit werde zumindest in Teilen ein amtlicher Anstrich sowie der Eindruck erweckt, dass die Gemeinden den Gegenvorschlag ablehnten. Eine freie Willensbildung sei damit am 18. Mai nicht sichergestellt.