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Beschuldigte fordern Freisprüche vor Gericht in Dietikon ZH

Prozess

Beschuldigte fordern Freisprüche vor Gericht in Dietikon ZH

2. September 2025, 10:08 Uhr
Zwei Männer müssen sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH verantworten. Sie sollen einen betagten Mann in dessen Wohnung eingesperrt haben. (Symbolbild)
© KEYSTONE/THOMAS DELLEY
Die Verteidiger der beiden Beschuldigten haben vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH Freisprüche gefordert. Das betagte angebliche Opfer habe die Vorwürfe erfunden.

Der Verteidiger des 34-jährigen Deutschen und die Verteidigerin des 31-jährigen Schweizer Beschuldigten wiesen an der Verhandlung am Dienstag die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft weitestgehend zurück. Die beiden Männer seien unschuldig und müssten daher freigesprochen werden.

Beide Anwälte bezweifelten die Glaubwürdigkeit der Aussagen des 81-jährigen mutmasslich Geschädigten. Dieser sagte aus, die beiden Beschuldigten hätten ihn zuerst in seiner Wohnung im Kanton Zürich tagelang eingesperrt. Bei einem Ausflug nach Mailand soll er schikaniert worden sein, der jüngere der beiden Beschuldigten hätte ihm zudem mehrfach das Bein gestellt, woraufhin er gestürzt sei.

Schliesslich hätten ihn die beiden in sein Ferienhaus auf die italienische Insel Elba gebracht und ihn dort zurückgelassen. Er habe keine Hilfe rufen können, und sei erst nach knapp zwei Wochen von einem Bekannten dort gefunden worden, weil dieser nach ihm suchte.

Unter dem Einfluss einer Domina

Laut den Anwälten stand der betagte Mann unter dem Einfluss einer Domina, die er im Milieu an der Zürcher Langstrasse kennengelernt habe. Diese habe ihm viel Geld abgeknöpft, und ihn auch sonst schlecht behandelt. Die beiden beschuldigten Männer hätten ihm helfen und ihn vor ihr beschützen wollen. Gegen die Frau hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile ebenfalls Anklage erhoben. Der genaue Inhalt der Anklage ist nicht bekannt.

Die Staatsanwältin forderte zuvor, beide Männer seien wegen qualifizierter Freiheitsberaubung und Entführung, Nötigung, Betrug und Diebstahl zu verurteilen. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 51 Monaten für den Schweizer, und eine von 53 Monaten für den deutschen Staatsbürger.

Quelle: sda
veröffentlicht: 2. September 2025 10:08
aktualisiert: 2. September 2025 10:08