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Bedingte 14-monatige Strafe für Luzerner Betreibungsbeamten

Prozess

Bedingte 14-monatige Strafe für Luzerner Betreibungsbeamten

20. August 2025, 09:42 Uhr
Der Prozess vor dem Luzerner Kriminalgericht wurde in einem abgekürzten Verfahren durchgeführt. (Symbolbild)
© Keystone/URS FLUEELER
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Betreibungsbeamten einer Luzerner Gemeinde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Er hatte Gelder veruntreut.

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, mehrfach anvertraute Gelder für private Zwecke verwendet und amtliche Dokumente falsch ausgestellt zu haben, indem er etwa über ein fiktives Gläubigerkonto private Rechnungen bezahlte.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete sein Vorgehen in der Anklage als verwerflich, unentschuldbar und nicht zu bagatellisieren. Sie wies ihm durch sein wiederholtes, regelmässiges und systematisches Vorgehen eine «hohe kriminelle Veranlagung» zu.

95 private Zahlungen getätigt

Von März 2021 bis Dezember 2023 tätigte der Beschuldigte insgesamt 95 private Zahlungen über das Konto des Betreibungsamtes. Er griff teilweise auf Schuldnerguthaben zurück, die eigentlich den Gläubigern zustanden. Zudem entnahm er laut Anklageschrift mehrfach Geld aus der Barkasse des Betreibungsamtes, in die Schuldnern ihre Bareinzahlungen einzahlten. Gesamthaft veruntreute er Gelder in der Höhe von über 73'300 Franken.

Der Beamte flog unter anderem auf, weil bei Zahlungen an verschiedene Kreditkartenunternehmen wiederholt derselbe QR-Code verwendet wurde, obwohl es sich bei den Forderungen um verschiedene Schuldner handelte.

«Aus dem Ruder gelaufen»

Der Beschuldigte begründete gegenüber der Staatsanwaltschaft sein Verschulden damit, aus einer finanziellen Not heraus gehandelt zu haben, weil seine Auslagen seine Einnahmen überstiegen. Er habe sich in trügerischer Sicherheit gewähnt, hiess es in der Anklage. Es sei «aus dem Ruder gelaufen».

Er könne heute nicht mehr nachvollziehen, warum er sich zu diesen Taten habe hinreissen lassen, erklärte der Beschuldigte am Mittwoch vor dem Kriminalgericht. Er bereue sie zutiefst. Die vergangenen Zeiten seien schwierig gewesen, inzwischen fühle er sich jedoch stabil, gefestigt und sozial gut verankert. «Ich möchte ein rechtschaffener Bürger sein und bleiben und gegenüber meinen Kindern ein Vorbild sein», sagte er am Mittwoch.

Seit August 2024 ist er wieder berufstätig, ohne Führungsverantwortung, wie er betonte. «Genau das habe ich gesucht», sagte er. Im Gegensatz zu früher müsse er sich nicht mehr über das Materielle definieren. Sein Ziel sei es, ein normales Leben zu führen und das Geschehene abzuschliessen.

Dem Kanton Gelder zurückerstatten

Der Beschuldigte muss die von ihm veruntreuten Gelder dem Kanton Luzern zurückzahlen. Er habe gegenüber dem Kanton eine Schuldanerkennung unterschrieben, sagte der Beschuldigte. «Ich möchte gutmachen, was ich an Schaden angerichtet habe».

Da der Beschuldigte die Taten gestand, Reue zeigte und einsichtig war, beantragte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Strafe von 14 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Richterin würdigte am Prozess seine Kooperation und seine Ehrlichkeit und Offenheit.

Das Kriminalgericht folgte am Mittwoch der Argumentation des Staatsanwaltes und sprach den Angeklagten wegen der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung und mehrfachen (teilweise versuchten) Urkundenfälschung schuldig.

Der Prozess fand im abgekürzten Verfahren statt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: sda
veröffentlicht: 20. August 2025 09:42
aktualisiert: 20. August 2025 09:42