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Vernehmlassung über tierisches Eiweiss für Schweine und Geflügel

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Vernehmlassung über tierisches Eiweiss für Schweine und Geflügel

18. September 2023, 10:42 Uhr
Geflügel-Protein soll wieder auf ihren Speiseplan: Schweine in ihren Boxen auf einem Bauernhof im Kanton Bern. (Archivbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Die Landwirtschaft soll unter strengen Bedingungen wieder bestimmtes tierisches Eiweiss an Tiere verfüttern dürfen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am Montag eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet.

Demnach sollen Schweine verarbeitetes Eiweiss von Geflügel fressen und Geflügel solches von Schweinen. Neu sollen die Tiere auch Insekten-Eiweiss erhalten. Die beteiligten Lebens- und Futtermittelverarbeiter sowie die Lagerbetriebe müssen strenge hygienische Anforderungen erfüllen.

Wie das EDI mitteilte, erlaubt die EU die Fütterung mit tierischem Eiweiss seit September 2021 wieder. Dadurch lassen sich hochwertige Schlachtabfälle, die nicht als Lebensmittel Verwendung finden, besser nutzen. Verarbeitete Proteine (Eiweiss) eignen sich gut als Futter für allesfressende Nutztiere.

Mehrere Vorstösse im Parlament hatten die Eiweiss-Verfütterung bereits im Vorfeld gefordert. Gemäss dem EDI ist die Zulassung auch im Hinblick auf eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft sinnvoll. Zudem schafft die Änderung Gleichwertigkeit mit dem EU-Recht.

Seit 2001 gilt in der Schweiz ein Fütterungsverbot für Tiermehl an alle Nutztiere. Die Massnahme dient der Bekämpfung des Rinderwahnsinns, der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE). Die Vernehmlassung zur revidierten Verordnung über tierische Nebenprodukte und zur neuen Verordnung über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten dauert bis zum 15. Dezember

Quelle: sda
veröffentlicht: 18. September 2023 10:42
aktualisiert: 18. September 2023 10:42
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