Tessin passt Zulassungsstopp für ambulant tätige Ärzte leicht an
In fünf dem Zulassungsstopp unterworfenen Disziplinen - Neurologie, Onkologie, Nephrologie, Chirurgie und plastische Chirurgie - werden ambulant tätige Ärzte, die in Pension gehen oder aus anderen Gründen ihre Arbeit niederlegen, nicht mehr ersetzt, erklärte der Tessiner Gesundheitsvorsteher Raffaele De Rosa am Montag vor den Medien.
Auch im Fachbereich Kardiologie, Gastroenterologie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO) ambulant tätige Ärzte sind einer Beschränkung unterworfen.
Für alle acht Disziplinen - mit Ausnahme von HNO - gilt bereits seit dem 1. November 2023 ein Zulassungsstopp. Ausnahmen gibt es in Gebieten mit einer Unterversorgung.
Starker Kostenanstieg im Tessin
Das medizinische Angebot im ambulanten Bereich müsse im Südkanton weiterhin überwacht werden, hielt De Rosa fest. Dies habe die Anpassung der Kriterien nach der knapp zweijährigen Übergangsphase gezeigt. Der Zulassungsstopp solle helfen, die Kosten im Gesundheitsbereich zu senken.
Im Oktober 2023 legte die Tessiner Regierung eine Obergrenze bei der Zulassung von im ambulanten Bereich tätigen Ärzten fest. Seit Juli 2021 können die Kantone selbst bestimmen, für welche medizinischen Fachgebiete oder Regionen sie die Anzahl der Ärzte durch die Festlegung von sogenannten Höchstzahlen beschränken wollen.
Der ambulante medizinische Bereich macht im Tessin knapp 40 Prozent der Gesundheitskosten aus. Zwischen 2011 und 2024 sind die in diesem Bereich verursachten Kosten im Tessin überdurchschnittlich gestiegen, nämlich um 88 Prozent gegenüber 74 Prozent im Schweizer Mittel.
Das Tessin gilt als einer der Kantone mit den höchsten Gesundheitskosten. Für 2025 verzeichnete der Südkanton mit 10,5 Prozent den markantesten Prämienanstieg.