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Tesla laut Geschworenen mitschuldig an Autopilot-Unfall

Justiz

Tesla laut Geschworenen mitschuldig an Autopilot-Unfall

2. August 2025, 04:35 Uhr
Tesla will in Berufung gehen. (Archivbild)
© KEYSTONE/EPA/ALLISON DINNER
Der US-Elektroautobauer Tesla soll einem Gerichtsurteil zufolge nach einem tödlichen Unfall vor sechs Jahren mehr als 242 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen. Ein Geschworenengericht im US-Bundesstaat Florida gab dem Unternehmen die Mitschuld an dem Unfall.

Bei dem Unfall fuhr ein in der Autopilot-Funktion fahrender Tesla S in einen Geländewagen, wie der Anwalt der Unfallopfer, Darren Jeffrey Rousso, der Nachrichtenagentur AFP am Freitag (Ortszeit) sagte.

Bei dem Unfall in Key Largo in Florida kam eine 22-Jährige ums Leben, ihr Freund wurde verletzt. Laut der im April 2021 gegen Tesla eingereichten Klage wurde das Auto des Paares von dem Tesla mit voller Geschwindigkeit gerammt, weil er von dem Fahrassistenzsystem nicht erkannt wurde.

Schadenersatz an Familie und Freund der Verstorbenen

Das Gericht verurteilte Tesla zu einem Strafschadenersatz von 200 Millionen Dollar. Weitere 59 Millionen Dollar gehen als Schadenersatz an die Familie der Verstorbenen, der Freund erhält 70 Millionen Dollar Schadenersatz, wie aus den Gerichtsakten hervorgeht.

Von den beiden letzten Beiträgen muss der Unfallverursacher zwei Drittel zahlen und Tesla ein Drittel, erklärte Rousso. Der Konzern aus Austin im US-Bundesstaat Texas muss somit letztlich 242 Millionen Dollar zahlen. «Die Jury hat alle Beweise angehört und ein faires und gerechtes Urteil für unsere Mandanten gefällt», sagte Rousso.

Tesla wies die Verantwortung zurück und machte den Fahrer für den Unfall verantwortlich. Beweise zeigten, dass dieser den Fuss auf dem Gaspedal hatte, wodurch der Autopilot deaktiviert worden sei, während er nach seinem heruntergefallenen Telefon suchte und abgelenkt war, erklärte Tesla. Das Unternehmen nannte das Urteil einen «Fehler» und kündigte an, in Berufung zu gehen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 2. August 2025 04:35
aktualisiert: 2. August 2025 04:35