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Sieben Jahre Haft für zwei IS-Terroristen in Deutschland

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Sieben Jahre Haft für zwei IS-Terroristen in Deutschland

18. September 2025, 12:55 Uhr
ARCHIV - Ein Angeklagter sitzt vor Prozessbeginn im Gerichtssaal. Zwei mutmaßliche IS-Terroristen müssen sich vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf wegen Kriegsverbrechen verantworten. Foto: Federico Gambarini/dpa
© Keystone/dpa/Federico Gambarini
Nach fast eineinhalb Jahren Prozessdauer sind in Düsseldorf zwei Syrer als IS-Terroristen zu sechs und sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht in der Hauptstadt des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer sich im syrischen Bürgerkrieg eher aus opportunistischen als aus ideologischen Gründen dem IS angeschlossen hatten.

Von den Anklagevorwürfen gegen die 35 und 40 Jahre alten Männer war nur noch die Mitgliedschaft bei der Terrormiliz Islamischer Staat übriggeblieben. Von Vorwürfen, Mord und Kriegsverbrechen wie Geiselnahmen, Enthauptungen, Erschiessungen und Verschleppungen begangen zu haben, wurden beide freigesprochen. Dafür hätten sich keine konkreten Hinweise gefunden, sagte der Vorsitzende Richter Lars Bachler.

Der 35-Jährige hatte beim Prozessbeginn über seine Verteidigerin seine Unschuld beteuert. Er habe zum Zeitpunkt der Hinrichtungsaktionen, die ihm vorgeworfen wurden, selbst im Gefängnis gesessen und sei schwer gefoltert worden. Das sah das Gericht als widerlegt an. Er selbst habe davon im Asylverfahren kein Wort berichtet, und kein Zeuge habe den Gefängnisaufenthalt bestätigt.

Mit Sturmgewehren bewaffnet

Eher schon treffe die Aussage eines Zeugen zu, dass es sich bei ihm um einen Mitläufer gehandelt habe, der aber «nicht viel Dreck am Stecken» habe, sondern andere vor einer Verhaftung durch die Terrormiliz IS gewarnt habe.

Der 40-Jährige, der zu sieben Jahren verurteilt wurde, sei dagegen Anführer einer Kampfeinheit und später Emir eines Stadtteils gewesen. Beide seien in Syrien mit Sturmgewehren vom Typ Kalaschnikow AK 47 bewaffnet gewesen.

Seit zweieinhalb Jahren in U-Haft

Die beiden Männer waren 2021 nach Deutschland gereist. Im März 2023 wurden sie festgenommen; seit zweieinhalb Jahren sitzen sie in Untersuchungshaft, deren Fortdauer angeordnet wurde.

Die Bundesanwaltschaft hatte für beide Angeklagten jeweils achteinhalb Jahre Haft beantragt, die Verteidiger Freisprüche geordert. Die Verteidiger beider Männer kündigten an, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 18. September 2025 12:55
aktualisiert: 18. September 2025 12:55