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Schweiz will Strafgericht in Den Haag mehr Kompetenzen verleihen

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Schweiz will Strafgericht in Den Haag mehr Kompetenzen verleihen

7. Juli 2025, 09:30 Uhr
Mit einer Änderung des Römer Statuts könnte der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag mehr Kompetenzen erhalten. (Archivbild)
© KEYSTONE/AP/PETER DEJONG
Der russische Präsident Wladimir Putin soll auch im Amt für das Verbrechen der Aggression vor Gericht gebracht werden können. Dafür wird in New York über eine Kompetenzerweiterung des Internationalen Strafgerichtshofs beraten. Die Schweiz unterstützt die Reform.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz im niederländischen Den Haag kann zum mutmasslichen Verbrechen der Aggression der Ukraine durch Russland nicht ermitteln. Grund ist, dass Russland das Römer Statut nicht ratifiziert hat und dadurch den IStGH nicht anerkennt.

Mit einer Revision des Römer Statuts soll das Verbrechen der Aggression verfolgt werden können, wenn es auf dem Territorium eines Mitgliedstaates des IStGH begangen wurde. Somit wäre es den Tatbeständen des Völkermords, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen gleichgestellt.

Die Ukraine hat im Oktober 2024 das Römer Statut ratifiziert und ist seit dem 1. Januar 2025 Mitglied des IStGH, wie der Webseite des Gerichts zu entnehmen ist.

Diskussionen in New York

Von Montag bis Mittwoch findet in New York eine Sondersession zur Überprüfung der Änderungen zum Verbrechen der Aggression statt. Die Vertragsstaaten - welchen die Schweiz angehört - sollen an der dreitägigen Sitzung über Änderungsvorschläge diskutieren und entscheiden, sagte ein Sprecher des IStGH der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage.

Die Schweiz unterstützt die Änderungen, wie einer Stellungnahme des Bundes vom 24. Juni zu entnehmen war. Weiter rief sie alle Vertragsstaaten des Römer Statuts dazu auf, an der Sondersession teilzunehmen.

Für eine Revision sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitgliedstaaten nötig, so der IStGH-Sprecher weiter. Es solle aber alles unternommen werden, um eine Konsensentscheidung zu erreichen.

Kritik am Sondertribunal des Europarats

Der Europarat verfolgt ähnliche Bestrebungen. Ende Juni unterschrieb sein Generalsekretär Alain Berset mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj ein Abkommen für ein Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine.

Zuvor ermächtigten die Mitgliedstaaten des Europarats den Generalsekretär mit einem entsprechenden Mandat. In ihrer veröffentlichten Stellungnahme unterstützte die Schweiz das Bestreben. Sie äusserte aber Bedenken hinsichtlich dreier Punkte.

Sie bedauerte, dass das Sondertribunal keine Personen im Amt verfolgen könne. Weiter würde das Gericht etablierte internationale Standards wie die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft und die Durchführung von Gerichtsverfahren in Anwesenheit der Angeklagten nicht erfüllen, war der Stellungnahme weiter zu entnehmen.

Mit ihrer Zustimmung für das Sondertribunal habe die Schweiz die Botschaft senden wollen, dass für das Verbrechen der Aggression die Straffreiheit keine Option sei. Ob sich die Schweiz am Gericht beteiligen werde, werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

IStGH erliess bereits Haftmandat gegen Putin

Seit dem 17. März 2023 liegt vom IStGH ein Haftbefehl gegen Putin vor. Ihm wird vorgeworfen, als Befehlshaber mutmassliche Kriegsverbrechen in der Ukraine begangen zu haben. So sollen unrechtmässig Kinder deportiert und Personen rechtswidrig aus der Ukraine nach Russland überführt worden sein.

Aufgrund des gleichen mutmasslichen Verbrechens stellte das Gericht auch einen Haftbefehl gegen die russische Kinderbeauftragte Maria Lwowa-Below aus. Insgesamt wurden sechs Haftbefehle gegen russische Verantwortliche wegen des Ukraine-Krieges erlassen, darunter auch der mittlerweile abgetretene Verteidigungsminister Sergej Schoigu und Generalstabschef Waleri Gerassimow.

Damals hatte die Ukraine das Römer Statut noch nicht ratifiziert. Als Grundlage für die Haftmandate diente eine Erklärung der Ukraine, welche den IStGH ermächtigte, ab Februar 2014 auf ukrainischem Staatsgebiet für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord seine Tätigkeit auszuüben.

Quelle: sda
veröffentlicht: 7. Juli 2025 09:30
aktualisiert: 7. Juli 2025 09:30