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Rat spricht sich für flächendeckendes Betreuungsangebot in Zug aus

Kantonsrat ZG

Rat spricht sich für flächendeckendes Betreuungsangebot in Zug aus

30. Januar 2025, 08:24 Uhr
Das Kantonsparlament befasst sich an der Januarsession mit dem flächendeckenden Betreuungsangebot im Kanton Zug. (Symbolbild)
© Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
Im Kanton Zug soll Kindern ab Ende des Mutterschaftsurlaubs ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Das Kantonsparlament unterstützt in zweiter Lesung mit 50 zu 25 Stimmen das revidierte Kinderbetreuungsgesetz und mit 54 zu 20 Stimmen das reformierte Schulgesetz.

Im Vorfeld der zweiten Lesung gingen mehrere Änderungsanträge von SP, FDP und SVP ein. Ein Vorstoss wurde überparteilich eingereicht.

Abgelehnt mit 56 zu 18 Stimmen wurde ein Änderungsantrag der FPD. Sie forderte, dass die Angebote der Tagesbetreuung auch durch Nannys sichergestellt werden können. FDP-Kantonsrat Rainer Leemann sagte, die Eltern sollten die Möglichkeit haben, jene Betreuungsform zu wählen, die am besten zu ihren individuellen Bedürfnissen passt. Dazu gehöre auch eine Nanny.

Unterstützung für das Anliegen gab es von keiner anderen Partei. GLP und Mitte äusserten zwar ihre Sympathien. Beide befanden jedoch, diese Forderung sollte mittels einer Motion geprüft werden, was auch die Regierung so wollte. Eine «übereilte» Aufnahme ins Gesetz sei hierzu der falsche Weg.

Keine kantonale Unterstützung für die Betreuungseinrichtungen

Ferner plante die Regierung, dass neu auch der Kanton nebst den Gemeinden Beiträge an die Betreuungseinrichtungen leisten könnte. Er wolle damit die Innovation und spezielles Engagement fördern, hiess es. Regierungsrat Stephan Schleiss (SVP) sprach etwa von Projekten mit erweiterten Öffnungszeiten oder solchen für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten. Während sich die SVP, Mitte und FDP dagegen stellten und argumentierten, diese Kompetenz solle den Gemeinden überlassen werden, erhielt dieser Antrag Unterstützung von der GLP und der Ratslinken. Letztlich folgte die Mehrheit aber den bürgerlichen Parteien.

Mit Stichentscheid des Kantonsratspräsidenten Stefan Moos (FDP) lehnte das Parlament eine Gesetzesänderung gegenüber der ersten Lesung ab, bei der es um die Frage des Zugangs zu den Angeboten ging. Die Regierung und die SP plädierten für eine sprachliche Präzisierung im Gesetz, unterlagen aber denkbar knapp.

Keine Pflicht zu einem Mittagstisch in der Oberstufe

Ein überparteilich eingereichter Antrag forderte, dass Gemeinden im Schulgesetz nicht verpflichtet werden sollen, in der Oberstufe eine Mittagsverpflegung anzubieten. Das soll freiwillig bleiben. Ein Raum, wo etwa das Essen aufgewärmt werden kann, reiche dafür aus. Der Regierungsrat stemmte sich gegen diesen Antrag. Ein gesundes Essensangebot sei für die Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sinnvoll, so die Regierung. Die Mehrheit des Rates sah es anders und entschied, äussert knapp mit 38 zu 37 Stimmen, diesem Antrag zu folgen.

Mit dem revidierten Kinderbetreuungs- und Schulgesetz werden die Gemeinden verpflichtet, ein flächendeckendes Betreuungsangebot bereitzustellen, damit die Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten und im Schulalter tagsüber betreut werden können. Die Betreuung soll möglichst das ganze Jahr und die Ferienzeit abdecken. Neben den Gemeinden beteiligt sich der Kanton künftig an den Betreuungskosten.

Die Teilreform zum Kinderbetreuungs- und Schulgesetz tritt - sofern kein Referendum ergriffen wird - voraussichtlich bis zum Schulstart 2025 in Kraft. Den Gemeinden wird zur Bereitstellung der Angebote eine Übergangsfrist bis im Sommer 2030 gewährt.

Quelle: sda
veröffentlicht: 30. Januar 2025 08:24
aktualisiert: 30. Januar 2025 08:24