Obergericht Aargau spricht Eltern der vorsätzlichen Tötung schuldig
Zudem sprach das Gericht gegen die beiden Deutschen eine Landesverweisung von zehn Jahren aus. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Das Obergericht bestätigte mit seinem Urteil weitgehend den erstinstanzlichen Entscheid des Bezirksgerichts Muri-Bremgarten AG. Es erhöhte aber das Strafmass um je zwei Jahre.
Der Ankläger drang mit seiner Einstufung der Tat als Mord und eine Bestrafung mit je 18 Jahren Freiheitsentzug nicht durch. Ebenso wenig folgte es der Argumentation der Verteidiger, die auf Totschlag und teilbedingte dreijährige Freiheitsstrafen plädierten.
Die Grossmutter des getöteten Kindes wurde wie von der ersten Instanz freigesprochen.