Neue strenge Regeln für Wohnmobile in Griechenland
Das Gesetz mit der Nummer 5170/2025 legt fest, dass das Aufstellen von Zelten oder das Abstellen von Wohnwagen an archäologischen Stätten, an Küstenstreifen, Stränden, Waldrändern, in Wäldern sowie allgemein in öffentlichen Bereichen für länger als 24 Stunden untersagt ist.
Saftige Bussgelder
Zudem ist das Parken für länger als 24 Stunden nun auch auf ganz normalen öffentlichen Parkplätzen verboten. Die Bussgelder für Verstösse sind hoch: Pro Person können 300 Euro fällig werden. Wehrt sich der Camper gegen den Bussgeldbescheid oder sucht das Weite und geht der Fall vor Gericht, können bis zu 3000 Euro Geldstrafe und sogar bis zu drei Monate Haft drohen. Die Neuregelung betrifft sogar private Grundstücksbesitzer - auch sie dürfen nunmehr höchstens ein Wohnmobil auf ihrem Gelände beherbergen.
Umwelt und Altertümer schützen
Ziel der Regelung sei es unter anderem, dass legal betriebene Campingplätze nicht beeinträchtigt würden, informierte das Tourismusministerium auf Anfrage griechischer Medien. Das Gesetz sorge für öffentliche Hygiene und Sicherheit der Bürger und Besucher des Landes und verhindere die missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raums zum Nachteil der Umwelt und der Altertümer, hiess es.
Wohnmobil-Besitzer wollen demonstrieren
Der griechische Wohnmobilclub mit seinen 530 Mitgliedern kündigte bereits Gegenwehr an und zieht sogar in Betracht, mit einem Wohnmobil-Konvoi zu protestieren, schreibt die Tageszeitung «Kathimerini». «Wir waren überrascht», sagte Vorstandsmitglied Georgia Karlou der Zeitung. «Niemand hat uns aufgefordert, an einer Konsultation zu dieser Regelung teilzunehmen.» Auch sei niemand über die Verabschiedung des Gesetzes informiert worden, die bereits im Januar erfolgt war.
Wellen schlug die Neuerung erst, als Ende April bekannt wurde, dass drei Mitgliedern des griechischen Wohnmobilclubs von der Polizei je 300 Euro Bussgeld aufgebrummt wurden, weil sie ihre Wohnwagen zu lange abgestellt hatten. «Bei dem Gesetz handele es sich um eine unverhältnismässige Einschränkung der individuellen Freiheit», kritisierte Karlou.