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Meiste Trump-Zölle sind laut US-Berufungsgericht rechtswidrig

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Meiste Trump-Zölle sind laut US-Berufungsgericht rechtswidrig

30. August 2025, 00:25 Uhr
Viele von der US-Regierung verhängten Importzölle sind laut dem US-Berufungsgericht rechtswidrig. (Archivbild)
© KEYSTONE/EPA/JOHN G MABANGLO
Ein US-Berufungsgericht hat einen Grossteil der von US-Präsident Donald Trump verhängten Zölle für rechtswidrig erklärt. Die Richter liessen die Zölle jedoch vorerst in Kraft. Für die Schweiz gilt somit weiterhin ein Zollsatz von 39 Prozent auf Exporte in die USA.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts tritt nicht vor dem 14. Oktober in Kraft, sodass die US-Regierung noch Zeit hat, sie vor dem Obersten Gerichtshof, dem Supreme Court, anzufechten.

Die Vereinigten Staaten werden am Ende gewinnen, kündigte Trump auf der Plattform Truth Social an. Dass Berufungsgericht habe «fälschlicherweise» gesagt, dass die Zölle aufgehoben werden sollten, schrieb er. Die USA werden laut Trump die Zölle mit Hilfe des Obersten Gerichtshofs «zum Wohle der Nation» einsetzen.

Das Berufungsgericht sprach Trump die Befugnis ab, unter Berufung auf ein Notstandsgesetz weitreichende Zölle auf Importprodukte zu verhängen. Es bestätigte eine Entscheidung der ersten Instanz.

Trump hatte sich bei der Verhängung von Zöllen gegen Handelspartner in aller Welt auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) berufen. In der Entscheidung vom Freitag hiess es mit Blick auf das Notstandsgesetz: «Das Gesetz verleiht dem Präsidenten weitreichende Befugnisse, um auf einen erklärten nationalen Notstand mit einer Reihe von Massnahmen zu reagieren, aber keine dieser Massnahmen umfasst ausdrücklich die Befugnis, Zölle, Abgaben oder Ähnliches zu erheben.»

Harter Schlag für Trump

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet einen weiteren grossen Dämpfer für Trumps aggressive Handelspolitik. Wie sich das Urteil auf den Handel mit Staaten und die Europäische Union auswirken wird, mit denen bereits ein Abkommen geschlossen wird, war zunächst unklar.

Ende Mai hatte ein Bundesgericht in New York die Zölle aufgehoben und dauerhaft untersagt. Dagegen wehrte sich die Trump-Regierung vor dem Berufungsgericht. Dieses hob die Blockade des New Yorker Gerichts zwar zunächst vorerst auf, um den Fall zu prüfen. Mit seinem Beschluss hält das Berufungsgericht die Entscheidung der unteren Instanz nun aber in grossen Teilen aufrecht, auch wenn es die Zölle nicht direkt untersagt.

Die Urteile beziehen sich auf die von Trump erstmals Anfang April angekündigten länderspezifischen Zölle, die Dutzende Handelspartner - auch die Schweiz - der USA betreffen. Danach räumte die US-Regierung Fristen ein, damit die Länder weiter mit den USA verhandeln können. In der Folge veränderten sich einige der Zollsätze. Im Falle der Schweiz stieg der Zollsatz per 7. August von zuvor angekündigten 31 Prozent auf 39 Prozent.

Die USA verhängten deutlich höhere Zusatzzölle gegen die Schweiz als gegen vergleichbare Wirtschaftspartner. Für die Europäische Union gilt ein Zollsatz von 15 Prozent, für das Vereinigte Königreich einer von 10 Prozent.

Handelsdefizit als Sicherheitsrisiko

Gegenüber der Schweiz und den anderen Ländern begründete Trump seine radikale Zollpolitik mit angeblichen Handelsdefiziten. Bei einem Telefonat zwischen Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter und Trump habe der US-Präsident die Schweiz für ein Handelsdefizit von 40 Milliarden verantwortlich gemacht. Das sagte Keller-Sutter Anfang August vor den Medien, nachdem die Zölle in Kraft getreten waren.

Zölle müssen in der Regel zwar vom US-Parlament genehmigt werden. Trump argumentierte jedoch, dass Handelsdefizite mit anderen Ländern ein nationales Sicherheitsrisiko seien und damit ein nationaler Notstand bestehe. Mit dieser Begründung verhängte er die Zölle - umging das Parlament.

Geklagt hatten im April ein Dutzend US-Bundesstaaten vor dem Gericht in New York - zehn von ihnen werden von den Demokraten regiert, zwei von Trumps Republikanern. Die Befugnis, Steuern, Zölle und Abgaben zu erheben, liege laut US-Verfassung beim Kongress, nicht beim Präsidenten, argumentierten die Kläger. Die nationale Handelspolitik dürfe nicht von dessen Launen abhängen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 30. August 2025 00:25
aktualisiert: 30. August 2025 00:25