Luzerner Regierung nimmt neuen Anlauf für Kulturförderung
Der Regierungsrat war vor zwei Jahren im Kantonsrat mit einem Vorschlag zur regionalen Kulturförderung gescheitert. Er hatte vorgeschlagen, dass regionale Kulturhäuser und Festivals weiterhin ganz von den Gemeinden finanziert werden sollen.
Die Mehrheit des Kantonsrats sah aber die Zukunft dieser mittelgrossen Kulturinstitutionen gefährdet, wenn kein Geld vom Kanton fliesst. Grund dafür war, dass viele Gemeinden sich aus der solidarischen Finanzierung des kulturellen Mittelbaus zurückzogen.
«Gescheitert»
Der Regierungsrat ging nach dem Entscheid des Kantonsrats über die Bücher. «Das Vorhaben, die Strukturförderung unter Federführung der Gemeinden regional zu organisieren, ist gescheitert», stellte er nun in seiner Vernehmlassungsbotschaft fest.
Ohne eine faire und nachhaltige Lösung könnte das vielfältige Kulturangebot im Kanton Luzern Schaden nehmen, erklärte der Regierungsrat. Es brauche einen kulturpolitischen Kurswechsel und ein verstärktes Engagement des Kantons.
«Partnerschaftlich»
Am Mittwoch legte der Regierungsrat den Entwurf für ein neues Fördermodell auf, das die Staatskanzlei in einer Mitteilung als «partnerschaftlich» bezeichnete. Die Vernehmlassung dazu dauert bis am 31. Mai 2025.
Gemäss dem neuen Modell stehen nur noch die Standortgemeinde des jeweiligen regionalen Kulturbetriebes und der Kanton finanziell in der Pflicht. Nicht-Standortgemeinden sollen dagegen von einer finanziellen Beteiligung an den Strukturbeiträgen ausgenommen werden.
Offenes Bewerbungsverfahren
Das neue Modell sieht vor, dass sich mittelgrosse Kulturbetriebe alle vier Jahre in einem offenen Bewerbungsverfahren für Strukturmittel bewerben können. Die Auswahl erfolge nach festen Kriterien durch die Dienststelle Kultur des Kantons Luzern, teilte die Staatskanzlei mit.
In der Vernehmlassungsbotschaft werden als «Kernkriterien» die Qualität, die Professionalität, die Bedeutung für den Kanton Luzern und die Vermittlung an möglichst viele Bevölkerungsgruppen genannt.
Mehrjährige Leistungsvereinbarung
Die finanzielle Unterstützung soll an eine mehrjährige Leistungsvereinbarung, die zwischen Kanton, Standortgemeinde und Kulturbetrieb abgeschlossen wird, geknüpft werden, teilte die Staatskanzlei mit. Voraussetzung sei, dass die Standortgemeinde des geförderten Betriebs 50 Prozent der Strukturbeiträge übernehme.
Der Kanton rechnet für sich mit jährlichen Kosten von bis zu sechs Millionen Franken. Die Standortgemeinde werde durch das neue Modell finanziell entlastet, teilte die Staatskanzlei mit.
Das neue Fördermodell sieht auch eine neue Kommission vor. Eine ihrer Aufgaben wird es sein, die Leistungsvereinbarungen zu prüfen.
Der Regierungsrat prüfte gemäss seiner Vernehmlassungsbotschaft auch andere mögliche Fördermodelle, so einen Zweckverband, wie er bereits für die grossen Kulturhäuser im Kanton existiert. Ein solcher Zweckverband für den Mittelbau wurde aber als zu wenig flexibel und zu aufwendig eingestuft. Verworfen wurde auch ein Modell, bei dem der Kanton unabhängig von den Gemeinden Strukturbeiträge vergibt.