Landrat Nidwalden unterstützt zusätzliche Stellen am Kantonsgericht
Das Kantonsparlament stimmte zwei parlamentarischen Initiativen seiner Justizkommission mit 45 zu 4 respektive 53 zu 0 Stimmen zu. Demnach soll das Kantonsgericht statt fünf neu fünf bis neun Präsidentinnen oder Präsidenten haben können. Ferner soll der Gesamtbeschäftigungsgrad der Präsidien von heute 3,5 Stellen auf maximal 6,5 Stellen erhöht werden können.
Mit den Beschlüssen folgte der Landrat Erkenntnissen des Berner Anwalts Daniel Kettiger, der im Auftrag der Justizkommission die Organisation des Kantonsgerichts untersucht hatte. Die Kommission hatte 2023 eine Überlastung und hohe personelle Fluktuationen festgestellt.
Überlastet und schlechtes Arbeitsklima
Kettiger stellte fest, dass das Gericht nicht genügend Personal habe. Es sei deswegen überlastet und habe ein schlechtes Arbeitsklima. Zudem sei die Führung der fünf Gerichtspräsidien zu schwach.
Mit den Entscheiden des Landrats kann die Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS) die Gesetzesanpassungen einleiten. Beatrice Richard (FDP), Sprecherin der Justizkommission, sagte, die Beschlüsse bedeuteten noch kein Ja zu zusätzlichen Stellen.
Handlungsbedarf offensichtlich
Dies war auch die Meinung im Parlament. Es sei noch zu früh, um über das Ausmass der Stellenerhöhung zu diskutieren, sagte etwa Andreas Suter (SVP). Der Handlungsbedarf sei aber offensichtlich.
Gefordert wurde im Parlament auch eine Reorganisation des Gerichts. GLP-Sprecherin Christina Amstutz erachtete es als zu früh, sich schon jetzt für Stellenerhöhungen auszusprechen. Es gebe am Kantonsgericht auch ein Führungsproblem, sagte sie.
Handlungsrahmen gesetzt
Das Problem könne nicht nur mit zusätzlichen Pensen gelöst werden, sagte auch Paul Odermatt (Mitte). Thomas Wallimann (Grüne/SP) sagte, es gelte nun, einen Handlungsrahmen offen zu lassen.
Die neuen Bestimmungen dürften frühestens am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Um rasch bessere Bedingungen am Gericht zu schaffen, erhöhte der Landrat im Sinne einer Sofortmassnahme den Gesamtbeschäftigungsgrad per sofort auf 3,9 Stellen, dies auf Antrag des Kantonsgerichts. Dieser Entscheid fiel einstimmig.