Kommerzielles Unterschriftensammeln: Stadtrat Luzern gegen Verbot
Beim kommerziellen Sammeln von Unterschriften war es in der Schweiz zu Fälschungen gekommen. Die Fraktion SP/Juso des Grossen Stadtrats wollte deswegen in einer Interpellation wissen, wie die Stadtregierung von Luzern ein mögliches Verbot beurteile.
Ein Verbot wäre nicht zielführend, erklärte der Stadtrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort. Es könne nicht pauschal angenommen werden, dass beim Unterschriftensammeln durch bezahlte Sammlerinnen und Sammler generell unlautere Methoden angewendet würden.
Gefahr nicht beseitigt
Der Stadtrat gab weiter zu bedenken, dass bei einem Verbot auch Kontrollen durchgeführt werden müssten. Zudem werde mit einem Verbot des kommerziellen Unterschriftensammelns die Gefahr von Fälschungen nicht beseitigt.
Die Stadtregierung erklärte ferner, dass das Strafrecht genügend Handhabe gegen Unterschriftenfälschungen biete, unabhängig davon, ob diese kommerziell oder nicht kommerziell seien. So würden Wahlfälschung und Wahlbestechung unter Strafe gestellt.
Der Stadtrat hielt in seiner Antwort weiter fest, dass die Stadt Luzern bei der Bewilligung von Unterschriftensammlungen nicht zwischen kommerziellen und übrigen Unterschriftensammlungen unterscheide. Kontrolliert würden die Unterschriften nach den Wegleitungen der Bundeskanzlei.