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Freisprüche für schuldunfähigen Todesschützen von Lampenberg BL

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Freisprüche für schuldunfähigen Todesschützen von Lampenberg BL

9. August 2024, 14:22 Uhr
Einsatzkräfte am Tatort in Lampenberg am 28. Dezember 2021 nach dem Tötungsdelikt. (Archivbild)
© KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Das Baselbieter Strafgericht hat am Freitag in Muttenz einen 25-jährigen Mann wegen Schuldunfähigkeit von der Mordanklage freigesprochen und psychiatrische Massnahmen verordnet. Er tötete im Dezember 2021 in Lampenberg in einem psychotischen Wahn den eigenen Vater.

Der 25-Jährige litt zum Tatzeitpunkt unter einer akuten Psychose, wie ein Gutachten bestätigte. Im Einfamilienhaus seiner Familie bedrohte er seine Schwester und Mutter mit einer geladenen Waffe und tötete den Vater mit zwei Kopfschüssen, was der Beschuldigte im Prozess auch eingestanden hatte.

Er wurde einzig wegen Nebendelikten verurteilt. Er muss wegen Verstössen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz, die er noch in schuldfähigem Zustand beging, eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 900 Franken bezahlen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 9. August 2024 14:22
aktualisiert: 9. August 2024 14:22
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