Freispruch für Österreichs Ex-Kanzler Kurz
Kurz war im Jahr 2020 vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss nach seiner Rolle bei der Bestellung von Aufsichtsräten für die Staatsholding Öbag befragt worden. Nach Auffassung der ersten Instanz hatte er dabei seinen massgeblichen Einfluss heruntergespielt.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sind die damaligen Antworten von Kurz aber nicht als falsch zu werten. Er habe nicht den Anschein erweckt, vollständig und abschliessend ausgesagt zu haben.
In seinem Schlusswort hatte der ehemalige Regierungschef, der heute als Unternehmer aktiv ist, immer wieder betont, wie unverständlich der damalige Richterspruch aus seiner Sicht gewesen sei. Er habe sich zwar leider nicht gut genug auf die insgesamt vierstündige Befragung vorbereitet, aber sein Ziel sei immer gewesen, «auf keinen Fall etwas Falsches zu sagen.»