Freispruch für Angeklagten von Genfer Diplomatenmord gefordert
Der Anwalt bemühte sich, das von den psychiatrischen Sachverständigen und dem Bundesstaatsanwalt gezeichnete «erdrückende Bild» seines Mandanten zu korrigieren. Er sprach von einem komplexen Mann, der zu Lügen fähig sei, aber auch offen reden könne. Die «bizarren» Erklärungen des Angeklagten seien nicht wörtlich zu nehmen: «Er versucht, sich auf ungeschickte Weise zu entlasten».
Weiter kritisierte der Verteidiger die Auswertung der DNA-Spuren, die auf dem selbstgebauten Pistolenschalldämpfer gefunden wurden, der bei dem Verbrechen verwendet wurde. Der Anwalt sagte, die Expertisen seien ungenau. Für die Vermischung der DNA von sechs verschiedenen Personen, darunter der Angeklagte und seine damalige Freundin, gäbe es keine Erklärung.