EU-Gericht kippt Österreichs Atom-Klage
Es ging um die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung, die 2022 nach langen Diskussionen erweitert worden war. Damit sollen wirtschaftliche Aktivitäten nach ökologischen Standards klassifiziert werden, so sollen Investitionen angekurbelt werden. Bestimmte Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke gelten dann als nachhaltig, wenn sie die modernsten Technologien nutzen und - im Fall von Gas - noch klimaschädlichere Kohlekraftwerke ersetzen.
Österreich, das schon 1978 die Atomenergie verboten hatte, wollte die Verordnung gerichtlich für nichtig erklären lassen. Das scheiterte nun. Gegen das Urteil des Gerichts kann noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden. Das EU-Gericht hatte im Juni 2023 bereits die Klage eines deutschen EU-Abgeordneten abgewiesen, da einzelne Abgeordnete hier nicht klagen könnten.