Aktionärsgemeinden des Spitals Wetzikon entscheiden ab Juni
Die Exekutiven der zwölf Aktionärsgemeinden haben nach individuellen Analysen den Grundsatzentscheid gefällt, dass die Stimmberechtigten darüber entscheiden sollen, ob sich ihre jeweilige Gemeinde entsprecht der heutigen Besitzverhältnisse an der Sanierung beteiligt. Dies teilten die Aktionärsgemeinden am Dienstag mit.
Laut Mitteilung empfehlen die Exekutiven von Rüti und Bubikon die Kreditvorlagen zur Ablehnung. Das von der Spitalleitung ausgearbeitete Sanierungskonzept beantworte zentrale Fragen zur Zukunft des Spitals nicht, hiess es in einer Mitteilung der beiden Gemeinden. Für die Gemeinden Rüti und Bubikon stelle sich die Frage, warum sie viel Geld in ein Spital stecken sollen, für das auch der Kanton keine Zukunft sehe.
Die Exekutiven von Wetzikon, Hinwil, Wald, Gossau, Dürnten, Bauma, Bäretswil, Grüningen, Fischenthal und Seegräben hingegen empfehlen Zustimmung zu den Kreditvorlagen.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit Ende April vergangenen Jahres in Nachlassstundung und versucht, einen Konkurs abzuwenden. Anfang April wurde bekannt, dass das Spital bei der Gesundheitsdirektion um ein Darlehen von 180 Millionen Franken gebeten hatte. Der Kanton lehnte das Gesuch jedoch ab.
Das Spital Wetzikon verfügt über 150 Betten und beschäftigt rund 900 Mitarbeitende. Der Betrieb läuft trotz Nachlassstundung normal weiter.